Wahlkampf 2024 ohne Familienrecht – ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen bleibt völlig unberücksichtigt
Die bevorstehenden Nationalratswahlen bieten eine entscheidende Möglichkeit, gesellschaftspolitische Weichenstellungen für die Zukunft Österreichs zu diskutieren und zu setzen. Doch während viele Themen den Wahlkampf prägen, bleibt das Familienrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht, weitgehend unerwähnt.
Verschobene Reform des Kindschaftsrechts: Ein verpasstes Versprechen
Bereits in der aktuellen Legislaturperiode war eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts geplant und von Ministerin Zadic auch versprochen worden. Ziel war es moderne, gleichberechtigte Familienstrukturen rechtlich zu unterstützen und Kinderrechte zu stärken. Ein intensiver partizipativer Reformprozess wurde begonnen und versandete im Parteiensumpf.
Das Kindschaftsrecht ist ein Spiegelbild unserer gesellschaftlichen Werte und Normen. Es regelt nicht nur, wie Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern wahrnehmen, sondern auch, wie die Gesellschaft Gleichberechtigung und Fairness in familiären Beziehungen versteht und fördert. Dass dieses Thema im Wahlkampf keine Rolle spielt, ist ein Versäumnis, das dringend korrigiert werden muss.
Familienrecht als Spiegel unserer Gesellschaft
Fragen wie die Verteilung der Betreuungszeiten vor und nach einer Trennung, die Rolle von Vätern im Erziehungsprozess und die Bedeutung von Gleichberechtigung sind nicht nur juristische, sondern zutiefst gesellschaftspolitische Fragen. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und die Werte, die wir als Gesellschaft leben wollen.
Die momentane politische Ignoranz gegenüber diesen Themen verstärkt alte Rollenbilder und Ungleichheiten, anstatt sie zu hinterfragen und zu überwinden. Während viele andere Länder – Schweden, sei als nur ein Beispiel erwähnt – das Modell der Doppelresidenz erfolgreich etabliert haben, bleibt Österreich hinter diesen Entwicklungen zurück. Eine Weiterentwicklung des Familienrechts, die sich an den besten internationalen Modellen orientiert, ist dringend erforderlich.
Welche konkrete Antworten haben die wahlwerbenden Parteien?
Wir fordern:
- Transparenz und Weiterarbeit an der bereits begonnenen Reform des Kindschaftsrechts.
- Einführung der Doppelresidenz als Standardmodell nach Trennungen, um beiden Elternteilen die gleichberechtigte Betreuung zu ermöglichen.
- Rechtliche Absicherung der Vater-Kind-Beziehung und Abbau geschlechterstereotyper Vorurteile im Familienrecht.
- Einführung des Cochemer-Modells (= Demokratisierung von Verfahrensabläufen)
- Einbindung der Öffentlichkeit in den Reformprozess, um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu fördern.
Das Familienrecht ist kein Randthema. Es berührt das Leben von Millionen Menschen in Österreich. Die Ignoranz gegenüber diesem Thema im Wahlkampf zeigt eine erschreckende Kurzsichtigkeit.
„Wir Väter“, fordern die wahlwerbenden Parteien dazu auf, im laufenden Wahlkampf konkrete und verbindliche Vorschläge zur Reform des Kindschaftsrechts zu präsentieren.
Anton Pototschnig ist Dipl. Sozialarbeiter, Familiencoach und Obmann der Plattform „Wir Väter“ und „Doppelresidenz.at“