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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Bericht von der 7. Konferenz des ICSP – International Council on Shared Parenting in Lissabon

Bericht von der 7. Konferenz des ICSP – International Council on Shared Parenting in Lissabon

2. Mai 2026 Newsletter abonnieren

Michael Bockhorni war vom 3. bis 6. Dezember 2025 bei der 7. Konferenz des International Council on Shared Parenting (ICSP) in Lissabon zu Gast. An vier Tagen sprachen über 100 Vortragende aus 34 Ländern aller fünf Kontinente (mit einem regionalen Schwerpunkt auf Portugal und Lateinamerika) über das Leitthema: „Chancen und Herausforderungen in der Praxis gemeinsamer Elternschaft“ für Familien, die nicht im gleichen Haushalt leben.

​Insgesamt 75 Frauen und 40 Männer aus der Wissenschaft, der beruflichen Praxis (Recht, Sozialarbeit, Psychologie, Soziologie und weitere Disziplinen) sowie der Zivilgesellschaft hielten vor 230 Teilnehmenden Vorträge und Workshops zu den verschiedensten Aspekten der Thematik.

​Die zentralen Themen der Konferenz im Überblick:

  • ​Eltern-Kind-Entfremdung: Erfahrungen mit dem ersten Gesetz gegen Eltern-Kind-Entfremdung in Brasilien sowie die Aufklärung über Missinterpretationen und Falschinformationen rund um den UN-Bericht zu diesem Thema.
  • ​Kindeswohl und Entwicklung: Die Auswirkungen von Elternkonflikten und verschiedenen Trennungssituationen auf die Entwicklung der Kinder sowie aktuelle Bemühungen im Europarat um das Thema Kindeswohl.
  • Gewaltprävention: Die gewaltpräventive Wirkung von gemeinsamer Elternschaft nach einer Trennung.
  • Väter im Fokus: Neue Narrative über Männer und Väter sowie innovative Formen der Unterstützung für Väter mit internationaler Familiengeschichte, die oft vor besonderen Herausforderungen stehen.
  • Familien mit besonderen Bedürfnissen: Die auffällig hohe Zahl an Trennungen im Zuge der Geburt von Kindern mit Beeinträchtigung.
  • Moderne Familiengerichtsbarkeit: Eine kritische Evaluation aktueller Systeme sowie neue Modelle zur Unterstützung und Organisation von gerichtlichen Trennungsprozessen. Dazu zählten auch digitale Lösungen mit Online-Portalen, Apps und KI-Unterstützung (z.B. aus der Schweiz, Australien, Brasilien und den USA).
  • Europäischer Rechtsvergleich: ICSP Europa präsentierte eine interaktive Karte, welche die gesetzlichen Grundlagen zur gemeinsamen Elternschaft nach einer Trennung in den verschiedenen Ländern Europas vergleicht. Gemeinsam mit Universitäten sind weitere Vergleiche, unter anderem zur Rechtsprechung und der gelebten Praxis der gemeinsamen Elternschaft nach Trennungen geplant.

Nachfolgend finden Sie die Detailberichte zu folgenden Vorträgen:

  • Auswirkungen von Familienmodellen nach Trennungen bzw. destruktivem Verhalten der Eltern bei Trennungen / Scheidungen auf die Entwicklung der Kinder
  • Der positive Zusammenhang zwischen gleichteilig geteilte verantwortliche Elternschaft und der Prävention von Gewalt gegen Frauen
  • innovative, interdisziplinäre, konsensorientierte Verfahrensmodelle im Familienrecht
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Justiz/Recht mit Fokus auf dem Familienrecht
  • Apps für die Organisation von Familien während und nach Trennung bzw. Scheidung


Auswirkungen von Familienmodellen nach Trennungen bzw. destruktivem Verhalten der Eltern bei Trennungen / Scheidungen auf die Entwicklung der Kinder

In den Vorträgen von William Fabricius und Maria Gaspar wird die Auswirkung von Trennungen, der verschiedenen Formen von Familienmodellen nach Trennungen sowie das Verhalten der Eltern bei Trennungen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung von Kindern. Zum Abschluss wir das Programm „Kinder im Zentrum des Konflikts“ (Children in Between Program), welches kooperative Elternschaft zum Schutz des Kindes fördert, vorgestellt.

William Fabricius, ao. Professor an der Fakultät für Psychologie der Arizona State University, forscht im Bereich psychischer Gesundheit, Kindergesundheit und Entwicklungspsychologie. Er hat über 70 wissenschaftliche Artikel publiziert und ist Referent vieler Fachkongresse. 2010 erhielt er den Preis für Wissenschaft und Forschung der Vereinigung der Familiengerichte Arizonas. 2024 erhielt er den Preis der Nationalen Elternvereinigung für sein Lebenswerk in der Forschung.

In seinem Vortrag „Die wissenschaftliche Begründung für eine gesetzliche Vorgabe der gleichen Elternzeit“ (basierend auf dem Kapitel zum Kindeswohl im demnächst erscheinenden „Elger Handbuch zum Scheidungsrecht“) auf der ICSP-Konferenz in Lissabon 2025 berichtete er über aktuelle, evidenzbasierte Forschungsergebnisse zu den Folgen von Scheidungen für Kinder samt Ländervergleich mit dem Fokus auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen bzw. Rechtsprechungspraxis. Sein erstes Beispiel bezog sich auf eine österreichische Studie an der WU Wien von Frimmel, Halla und Winter-Ebner „Wie wirken sich Scheidungen langfristig auf die Entwicklung von Kindern aus“ (in englisch). Bei Burschen zeigte sich eine 41% höhere Rate bei Schulabbrüchen, 48% höhere Arbeitslosigkeit, 38% höhere Elternschaft im Teenageralter sowie eine 83% höhere Mortalitätsrate in jungen Jahren (unter 25). Bei Mädchen waren die Werte etwas besser (27/63/68%), eine Studie mit Zwillingen aus Dänemark zu den Auswirkungen von Scheidungen je nach Kindesalter (in englisch) brachte ähnliche Ergebnisse wie eine US-amerikanische über die Auswirkungen von unterschiedlichen Familien Arrangements nach Scheidungen auf die Entwicklung von Kindern (in englisch), welche auch eine höhere Kriminalitätsrate zeigt. Eine spanische Studie „Die Auswirkungen von gleichteiliger Betreuungszeit auf die familiäre Entwicklung und das Risikoverhalten von Teenagern“ (in englisch) zeigte, dass gleichverantwortliche Elternschaft nach Trennungen nicht nur die Vater-Sohn Beziehung stärkt, sondern auch ein riskantes Verhalten (wie z.B. Alkohol- bzw. Substanzmittelmissbrauch) von Jugendlichen reduziert.

Maria Gaspar, Psychotherapeutin und ao. Professorin an der Fakultät für Psychologie und Erziehungswissenschaften an der Universität Coimbra in Portugal. Sie leitet Forschungsprojekte im Bereich Familie und (Co)Elternschaft, Burnout von Eltern, evidenzbasierte sozialpädagogische Interventionen bei Kindern, Jugendlichen und Familien. und ist seit 2013 Mitglied des Zentrums für Sozialstudien. Mit der Abteilung für Experimentelle Psychologie der Universität von Oxford hat sie zum Thema sozialpädagogische Interventionen mit Familien zur Förderung des Kindeswohl zusammengearbeitet und dabei umfangreiche Erfahrung im Training von verschiedenen Berufsgruppen zur Unterstützung gemeinsamer elterlicher Verantwortung gesammelt.

Bei der ICSP-Konferenz in Lissabon 2026 berichtete zur Auswirkung chronischer elterlicher Konflikte im Zuge von Trennungen auf Kinder (siehe auch Fachartikel „Exessiver Stress unterbricht die Architektur kindlicher Gehirnentwicklung“ im „National Scientific Council in Developing Child“ in englisch). Typisch für diese Konflikte sind disqualifizierende Äußerungen über den anderen Elternteil und nicht-funktionale Kommunikation sowie eine rigides Triangulationsverhalten gegenüber dem Kind. Diese Form des elterlichen Verhaltens verursacht Stress beim Kind mit verschiedenen Auswirkungen und seine Entwicklung und sein Verhalten. Wenn dieser Stress chronisch wird und das Kind keine einfühlsame und verlässliche Beziehung zu einer anderen erwachsenen Bezugsperson hat, kann dies negative Auswirkungen auf das Gehirn mit lebenslangen Folgen haben. Die Folgen zeigen sich in der emotionellen und sozialen Entwicklung, in der Entwicklung von Verhaltensweisen, kurz-, mittel- und langfristig in der mentalen und körperlichen Gesundheit sowie im schulischen Erfolg. Zur Unterbrechung dieses Teufelskreises hat Prof. Gaspar gemeinsam mit Dr. Donald Gordon an der Entwicklung des Programms „Kinder im Zentrum des Konflikts“ (Children in Between Program), welches kooperative Elternschaft zum Schutz des Kindes fördert, mitgearbeitet. Es dauert 8 Wochen mit zweistündigen, geschlechtergetrennten Gruppen-Sitzungen zu max. 10 Teilnehmer*innen (8 bei online Format) zu 2 Stunden für Eltern mit niedrigem Konfliktniveau. Es wird von zwei Personen geleitet, welche ein dreitägiges Programm durchlaufen und regelmäßige Supervision erhalten. https://www.childreninbetween.com


Der positive Zusammenhang zwischen gleichteilig geteilter verantwortlicher Elternschaft und der Prävention von Gewalt gegen Frauen

In den Vorträgen von Edward Kruk und Donald Hubin werden evidenzbasierte Beispiele aus den USA bzw. Europa präsentiert, in denen gesetzliche Regelungen mit Priorisierung gleich geteilter elterlicher Verantwortung nach Trennungen (Doppelresidenz bzw. Wechselmodell), sofern nicht schon häusliche Gewalt akut auftritt, zu einem Rückgang von häuslicher bzw. Partnergewalt geführt haben auch wenn sich Eltern konflikthaft uneinig sind. Bedeutsam ist auch eine umfassende Darstellung der Verteilung von Gewalt in ihren verschiedenen Formen und Rollen (Täter bzw. Opfer) zwischen den Geschlechtern. Dabei zeigen die Ergebnisse von Metastudien verschiedener Quellen wie Befragungen der Gesamtbevölkerung sowie von Opfern komplexe Gewaltmuster mit einer geschlechtssymmetrischen Verteilung statt der medial häufig publizierten einseitigen Rollenverteilung (Mann = Täter, Frau = Opfer). Das Verständnis der wechselseitigen Dynamik ist wichtig, um wirkungsvolle Interventionen zum Schutz der Opfer zu entwickeln. Dabei ist auch wichtig zu beachten welche Form der Lösung von Sorgerechtsstreitigkeiten zu einer Zu- oder Abnahme von Gewalt(Potential) führt und welche Rolle Gewaltvorwürfe und elterliche Entfremdung dabei spielen.

Edward Kruk, emeritierter Professor für Soziale Arbeit an der British Columbia Universität (UBC), spezialisiert auf Kinder- und Familienpolitik und -praxis, arbeitet zudem als Familienmediator und ist Autor von fünf Büchern und zahlreichen Forschungsartikeln zu den Themen geteilte elterliche Verantwortung, familiäre Gewalt, Eltern-Kind-Entfremdung, Familienmediation und Vaterschaft nach Trennung. Er ist Präsident des International Council on Shared Parenting, für seine Verdienste um Kinder und Familien wurde er mit dem Queen Elizabeth II Diamond Jubilee Award ausgezeichnet.

In seinem Vortrag, während der ICSP-Konferenz in Lissabon 2025, sprach er von der heftigen öffentlichen Debatte um die Machbarkeit von geteilter elterlicher Verantwortung und Betreuung der Kinder nach einer Trennung, besonders dann, wenn sich Eltern konflikthaft uneinig sind. Unstrittig ist der Vorrang des Opferschutzes und der Sicherheit, es ist jedoch wichtig zwischen Konflikt und Gewalt zu unterscheiden, welche unterschiedliche rechtliche Ansätze erfordern. Sorgerechtsstreitigkeiten beinhalten typischerweise keine häusliche Gewalt (Birnbaum & Bala, 2010). Familien mit hohem Konfliktpotenzial zeichnen sich durch mangelhafte Kommunikation und unzureichende Problemlösungsfähigkeiten aus und neigen eher zu Rechtsstreitigkeiten. Einerseits bietet die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu beiden Elternteilen, die sich die Erziehung teilten, Kindern auch in Konfliktsituationen einen wichtigen Schutz (Fabricius, 2020; Kruk, 2013; Nielsen, 2018). Andererseits darf die Sicherheit von Kindern und Elternteilen bei einer geteilten elterlichen Erziehung nicht durch häusliche Gewalt gefährdet werden. Eine große Herausforderung stellt daher die Balance zwischen rechtzeitigem und ausreichendem Schutz vor Gewalt und die ausreichende Überprüfung von Verdachtsmomenten dar, da es leider auch zu einer Vielzahl von unberechtigten Vorwürfen im Zuge von Sorgerechtsstreitigkeiten gibt.

Repräsentative Studien auf Basis von Befragungen (Dutton, 2012; Spencer et al., 2022; Li et al., 2020) belegen, dass Männer und Frauen in etwa in gleichem Maße Opfer als auch Täter*innen von Partnergewalt (IPV – Intimate Partner Violence) in den verschiedensten Formen sind. Beispielsweise haben laut der Nationalen Umfrage zu Partnerschaftsgewalt der US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) etwa 6,5 % der Männer und 6,3 % der Frauen im vergangenen Jahr Partnerschaftsgewalt erlebt haben (Leemis et al., 2022). In Kanada ergab die Umfrage zur Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum, dass 12 % der Frauen und 11 % der Männer in den vorangegangenen zwölf Monaten irgendeine Form von Partnerschaftsgewalt erlebt hatten (Roebuck et al., 2023).

Schon 1992 fanden Stets und Strauss anhand einer national repräsentativen Stichprobe heraus, dass in 28,6 % der Fälle von körperlicher Gewalt die Frau, in 23 % der Mann gewalttätig war und in 48,2 % beide Partner gewalttätig waren – ein konsistentes Ergebnis, das in verschiedenen Studien bestätigt wurde (Whitaker et al., 2007). Beim Vergleich der Häufigkeit von Männern, die schwere körperliche Gewalt gegen nicht gewalttätige Frauen ausüben, mit Frauen, die schwere körperliche Gewalt gegen nicht gewalttätige Männer ausüben, zeigten die nationalen Umfragedaten von Stets und Strauss, dass „einseitige schwere Gewalt“ gegen nicht gewalttätige Partner bei weiblichen Tätern dreimal so häufig vorkam wie bei männlichen Tätern. In einer neueren Metaanalyse von Forschungsarbeiten zum Ausmaß und zur geschlechtsspezifischen Ausrichtung von IPV kamen Rozmann und Ariel (2018) zu dem Schluss, dass es zwar große Unterschiede zwischen den Studien gibt, aber im Durchschnitt kein Unterschied zwischen den Geschlechtern hinsichtlich der Gewaltmuster und der Opferraten besteht. Es ist aber wichtig zu betonen, dass diese Studie auch aufzeigt, dass mehr Frauen Verletzungen erleiden und durch Partnerschaftsgewalt sterben, da sie den körperlichen Auswirkungen stärker ausgesetzt sind (Rozmann & Ariel, 2018), zwei Drittel der Opfer familiärer Gewalt, die über Verletzungen berichten, sind Frauen (Spencer et al., 2021, 2022).

Die Betrachtung von Partnerschaftsgewalt hat einer geschlechtersymmetrischen Perspektive Platz gemacht (Spencer et al., 2021, 2022; Russell & Hamel, 2022), die bei der Untersuchung von Partnerschaftsgewalt im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten unbedingt berücksichtigt werden muss. Die Vielzahl an Studien zu Partnerschaftsgewalt, die auf fehlerhaften Verallgemeinerungen aufgrund nicht repräsentativer Stichproben beruhen, verfestigen die Wahrnehmung, dass nur Männer Täter und nur Frauen Opfer von Gewalt im Sorgerecht, in der Sorgerechtspolitik und -praxis sind (Lysova et.al, 2022; Machado et al., 2020; Hines et al., 2015). Whitakers (2007) national repräsentative Stichprobe ergab in Übereinstimmung mit früheren Untersuchungen (Stets & Strauss, 1990), dass etwa die Hälfte aller IPV-Fälle wechselseitig ist. In Fällen von nicht wechselseitiger IPV sind jedoch in über 70 % der Fälle Frauen die Auslöserinnen. Die Anwendung von IPV durch Frauen gegenüber ihren Intimpartnern ist daher nicht in erster Linie defensiv; Frauen in intimen Beziehungen wenden doppelt so häufig wie Männer einseitige Gewalt an, doch wird dies weniger missbilligt als Gewalt von Männern gegenüber Frauen. Die Ausübung von Gewalt durch Frauen gegenüber ihren Partnern ist der Hauptgrund dafür, dass Frauen selbst zu Opfern von Gewalt werden (Stith et al., 2004). McNeely und Kollegen (2004) kamen zu dem Schluss, dass häusliche Gewalt ein menschliches und kein geschlechtsspezifisches Problem ist, da Frauen in häuslichen Beziehungen genauso gewalttätig sind wie Männer, und kommentieren insbesondere die „rechtliche und soziale Wehrlosigkeit” von Männern. Archer (2000) verweist auf die übersehene Norm, dass Männer sich von körperlicher Aggression gegenüber Frauen zurückhalten sollten, selbst wenn Frauen selbst aggressiv sind.

Johnston und Campbell (1993) untersuchten verschiedene Formen von Partnerschaftsgewalt im Kontext von Kindeswohlgefährdung. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten kam es am häufigsten zu gegenseitig kontrollierender interaktiver Gewalt, gefolgt von kontrollierender interaktiver Gewalt durch den Mann, Gewalt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung sowie psychotischen und paranoiden Reaktionen. Die schwerste Form, andauernde oder episodische Misshandlung, trat am seltensten auf. Die Autoren stellten fest, dass das klassische Gewaltzyklus-Paradigma nur auf einen sehr geringen Prozentsatz von Fällen häuslicher Gewalt im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten zutrifft.

Harman et al. (2023) untersuchten Geschlechterverhältnisse und Sorgerechtsentscheidungen in 16 Jahren richterlicher Entscheidungen, in denen Vorwürfe von IPV und elterlicher Entfremdung erhoben wurden. Bei der Analyse von Gerichtsakten einer repräsentativen Stichprobe von 500 Fällen, in denen eine elterliche Entfremdung festgestellt wurde, stellte Harman fest, dass die Missbrauchsvorwürfe entfremdender Mütter nicht stärker diskreditiert wurden als die Entfremdungsvorwürfe von Vätern und dass begründete Vorwürfe von IPV selten waren, wobei 90 % der Missbrauchsvorwürfe in Fällen elterlicher Entfremdung als unwahr oder anderweitig unbegründet eingestuft wurden. Darüber hinaus stellten Sharples et al. (2023) fest, dass unabhängig davon, ob der entfremdende Elternteil eine Mutter oder ein Vater war, eher begründete Missbrauchsvorwürfe gegen sie erhoben wurden als gegen den betroffenen Elternteil. Die Leugnung der elterlichen Entfremdung als Form des Missbrauchs dient dem Schutz missbrauchender Eltern, unabhängig vom Geschlecht. Die Anerkennung der elterlichen Entfremdung als eine Form von IPV und Kindesmissbrauch ist für das Wohlbefinden von Eltern und Kindern von entscheidender Bedeutung (Rowlands et al., 2023; Templer et al., 2017).

Für eine wirksame Gewaltprävention ist daher sowohl diese unbeachtete Hälfte der Opfer ebenso der Täter*innen einzubeziehen. Die Hälfte aller erstmaligen Fälle von IPV treten im Kontext eines konfrontativen Vorgehens bei der Regelung des Sorgerechts nach einer Trennung auf (Kruk, 2013; Fernández-Kranz & Nollenberger, 2020). Daher ist ein nicht-konfrontativer Ansatz, der Eltern zu Zusammenarbeit, Verhandlung und Mediation anregt, dringend erforderlich. Wissenschaftler*innen haben sich nachdrücklich für die Notwendigkeit der geteilten gemeinsamen Sorgeverantwortung als Grundlage des Familienrechts ausgesprochen, da es einen Schutzfaktor für Kinder in hochkonflikthaften Trennungen darstellt (Vowels et al., 2023; Fabricius, 2020; Nielsen, 2018; Kruk, 2013). Kranz und Nollenberger (2020) untersuchten die Auswirkungen von Gesetzen zur gemeinsamen elterlichen Sorge auf häusliche Gewalt in Spanien und stellten fest, dass die Politik die familiäre Gewalt deutlich verringerte, wobei die häusliche Gewalt um fast 50 % zurückging und die Zahl der Fälle von Gewalt gegen Frauen signifikant sank.  Halla (2013) stellte fest, dass Gesetze zur gemeinsamen elterlichen Sorge in den USA die Zahl der Fälle von Partnerschaftsgewalt in den Bundesstaaten, die diese Gesetze zwischen 1976 und 1984 verabschiedeten, um 23 % reduzierten.

(basierend auf dem Artikel in NEW MALE STUDIES: AN INTERNATIONAL JOURNAL ~ ISSN 1839-7816 ~ Vol 13, Issue 2, 2024, Pp. 42 – 65 © 2024 AUSTRALIAN INSTITUTE OF MALE HEALTH AND STUDIES)

Donald Hubin, PhD: Emeritierter Professor an der Ohio Universität, Präsident der National Parents Organisation (USA), weist auf den signifikanten Rückgang bei Kindesmissbrauch sowie Partnerschaftsgewalt bei jenen US-Bundesstaaten (Kentucky) bzw. Regionen in Spanien (Balearen, Aragonien, Katalonien, Baskenland, Navarra) die gemeinsame Elternschaft nach Trennungen gesetzlich forcieren (im Vergleich zu Bundesstaaten bzw. Regionen, die dies nicht tun: Ohio).

Amber Tolboom und Abdellah Mehraz von Trias Paedagogica in den Niederlanden stellten ein Seminar zur Prävention häuslicher Gewalt für Familien mittels eines interkulturellen Brettspiels vor: Domestic happiness: In 8 Terminen geht es um folgende Themen:

  1. eigene Erfahrung als Eltern
  2. Vaterschaft
  3. Abstimmung unter Eltern
  4. Balance unter Eltern
  5. förderliche
  6. hinderliche Faktoren für Happyness
  7. Gespräch mit Professionisten
  8. Abschluss

Innovative, interdisziplinäre, konsensorientierte Verfahrensmodelle im Familienrecht

Schweiz: Oliver Hunziker, Präsident des Vereins VeV Schweiz (Verein für elterliche Verantwortung) und Gründer des Dachverband GeCoBi (Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft) sowie des ersten Männer- und Väterhaus „ZwüscheHalt“ (inzwischen gibt es zwei weitere), Aktivmitglied bei ProFamila Schweiz, Vorstandsmitglied beim Verein Gleichstellung Aargau und nahm 2011und 2012 am Runden Tisch des Bundesrates zur Neuregelung der elterlichen Sorge und des Unterhalts teil.

Er präsentierte bei der ICSP-Konferenz in Lissabon das ZFIT (Zentrum für Familien in Trennung), ein innovatives Modell (ähnlich jenem in Australien). Besteht zwischen den Elternteilen in familienrechtlichen Verfahren ein Konflikt zu kindesrechtlichen Fragen, kann das Gericht (Regionalgericht Bern-Mittelland) oder die KESB (ähnlich dem Jugendamt) eine Beratung im Zentrum für Familien in Trennung ZFIT anordnen.

Über den Beratungszeitraum von vier Monaten finden alle zwei Wochen Beratungsgespräche im ZFIT statt. Die Beratung wird gemeinsam mit beiden Eltern durchgeführt. Die Beratungsgespräche dauern zwischen 60 und 90 Minuten. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder stehen im Zentrum der Beratung. Die Teilnahme an den Gesprächen, zu denen die Eltern ins ZFIT eingeladen werden, ist aufgrund der behördlichen resp. gerichtlichen Anordnung für beide Elternteile verpflichtend. Eine allfällige Rechtsvertretung nimmt an den Gesprächen im ZFIT nicht teil, die Klientinnen und Klienten können jedoch immer wieder Rücksprache mit ihrer Rechtsvertretung nehmen.

Im ZFIT arbeitet ein interdisziplinäres Team, das auf Elternkonflikte geschult ist. Es besteht aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern (EKS) sowie psychologischen Fachpersonen der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Bern (KJP der UPD). Das Team reflektiert die Beratungen multidisziplinär und nimmt regelmäßig an Supervisionen sowie Intervisionen teil.

Das Zentrum für Familien in Trennung ZFIT unterstützt Eltern dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Kinder zu finden. Hierfür erarbeiten die Eltern mit Unterstützung der Fachpersonen des ZFIT eine gemeinsame Vereinbarung zu den bislang strittigen Kindsbelangen, die später vom Gericht oder von der KESB (Schweizer Jugendamt) genehmigt wird. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, dass Väter und Mütter – auch nach einer Trennung – ihre Elternrolle weiterhin gemeinsam im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können.

Das Gericht oder die KESB prüft zum Schluss die erarbeitete Vereinbarung über die Kinderbelange. Ist das Gericht zuständig, wird es die Vereinbarung zur Grundlage nehmen, um auch die vermögensrechtlichen Kinderbelange – namentlich den Unterhalt – zu regeln. Bei der KESB kann das Verfahren bei Vorliegen einer kindeswohlgerechten Vereinbarung ohne Errichtung von Kindesschutzmaßnahmen abgeschlossen werden.

Gelingt es im Rahmen der Beratung nicht, eine Einigung zu allen offenen Konfliktfeldern der Eltern in Bezug auf ihre Kinder zu entwickeln, wird lediglich ein Bericht über Setting und Inhalt der Beratung mit weiterführenden Empfehlungen an das Gericht oder die KESB versendet.

Belgien: Marie-France Carlier ist Richterin am Familiengericht und Jugendrichterin in Namur (Abteilung Dinant) in Belgien. Sie erkannte, dass es dem Justizsystem an schnellen und wirksamen Reaktionen bei Trennungen von Eltern mangelt, und führte vor 15 Jahren das „Elterliche Konsensmodell“ ein, dessen Ziel es ist, zu verhindern, dass nach einer Trennung die Bindung zwischen Kindern und ihren Eltern zerbricht.

In Belgien verfügen Richter über ein umfangreiches gesetzgeberisches Instrumentarium, das es ihnen ermöglicht, schnell und wirksam auf Risikosituationen wie zerbrochene Familienbeziehungen zu reagieren, insbesondere:

  • Seit dem 18. Juli 2006 muss die gleichberechtigte Elternschaft Vorrang vor jeder anderen Art von Umgangsmodell haben, und die Richter verfügen über die Mittel, um ihre eigenen Entscheidungen durchzusetzen (z.B. Zahlung einer Strafe bei Nichtbeachtung der festgelegten Besuchszeiten für Kinder).
  • Seit dem Gesetz vom 30. Juli 2013 gibt es ein Familiengericht, das o den Grundsatz „ein Richter – ein Fall – eine Familie” festlegt;
    • eine Frist für die Entscheidung über Anträge zur Regelung des Sorgerechts für Kinder von maximal 15 Tagen nach Einreichung beim Gericht festlegt;
    • festlegt, dass Maßnahmen in Bezug auf Kinder als dringliche Maßnahmen gelten; o alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) begünstigt und eine Kammer für gütliche Einigungen schafft;
  • Seit dem 15. Juni 2018 müssen die Parteien in der einleitenden Verhandlung den Richter darüber informieren, wie sie vor Einreichung der Klage versucht haben, ihre Streitigkeit gütlich beizulegen, um festzustellen, ob eine gütliche Einigung möglich ist (Artikel 1253ter / 1§2 der Zivilprozessordnung).

Es ist Aufgabe der Familienrichter, die Eltern von der ersten Anhörung an auf den Weg der Schlichtung zu führen, aber sie können dies nicht allein tun, ohne die Unterstützung aller Fachleute und vor allem der Anwälte. In Belgien gibt es Schulungen für Richter zum Umgang mit Fällen, in denen elterliche Entfremdung eine Rolle spielt und für Anwält*innen wird ein Limit bei den Schriftsätzen vorgegeben.

Nur das Konsensmodell, das aus einer interdisziplinären und schnellen Abwicklung einer Trennung besteht, bei der die Eltern befähigt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sich an den Bedürfnissen und dem Wohl ihrer Kinder orientiert, ermöglicht es, die Bindungen der Eltern zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten. Teile des Konsensmodells sind

  • ein Workshop für Eltern, die nicht miteinander kommunizieren können
  • Verpflichtende Elterntermine
  • Konkreter, aber anpassbarer Betreuungsplan
  • Logik der kleinen Schritte

Niederlande (ICSP Konferenz 2023 in Athen) „Uitelkaar“ (Auseinander) von Rechtswizer, eines auf juristische Software spezialisierten Non-Profit Unternehmen, ist 2017 online gegangen, wird regelmäßig extern kontrolliert und evaluiert. Es ist Teil eines staatlichen Experiments zur besseren Bearbeitung von Scheidungsfällen durch ein online Streitbeilegungstool (ODR – Online Dispute Resolution) mit Begleitung durch Case-Management des Prozesses auf der Plattform, Unterstützung durch Anwälte (Überprüfung und Formalisierung) und Mediation (persönlich oder online) sowie zusätzlichen Expert*innen bei Bedarf. Der Fokus liegt auf einem deeskalierenden problemlösenden Abgleich von Interessen und Bedürfnissen. Der Prozessverlauf wird durch Schritte auf der Plattform strukturiert, welche neutral auf beide Elternteile wirkt. Große Vorteile sind die freie Wahl der Zeit, der Wortwahl, des Tempos sowie durch den Festpreis und die Transparenz des Prozessfortschritts.

Ablauf:

  1. Registrierung: 5 Tage gratis
    1. 895 €/verheiratete Elternteil von minderjährigen Kindern
    1. 395 €/Elternteil für Betreuungsplan bei nichtverheirateten Eltern
    1. 300 €/Person für Mediation
    1. Bei Anspruch auf Verfahrenshilfe reduzieren sich die Kosten 45€ bzw. 91€
    1. zuzüglich Gerichtsgebühren (eine Sitzung)

inkl. Nutzung der Plattform, Begleitung durch Casemanager*in, Honorar für Rechtsanwält*innen

  • Aufnahme
  • Gespräch
  • Support + Zusatzleistungen
  • Vorabprüfung
  • Überprüfung
  • Formalisierung
  • Nachbetreuung

(1-5 Eltern, 6+7 mit Anwältin, 7+8 Gericht // 1- 8 Plattform und Fallmanager*in)

Zu folgenden Themenbereichen werden Vorschläge abgefragt und Unterlagen hochgeladen

  • Kinder
    • Regelmäßige Betreuung
    • Betreuung an besonderen Tagen
    • Informationen
    • Entscheidungen
    • anders
    • Kinderunterhalt
  • Wohnsituation
    • Wohnung / Haus
  • Vermögen
    • Barvermögen
    • Schulden
    • Besondere Gegenstände
    • Gegenstände
  • Einkommen
    • Partnerunterhalt
    • Pension
  • Kommunikation
    • Familie und Freunde
    • Evaluation

Die Antworten beider Partner zu allen Themenbereichen sind am Ende der Aufnahme für beide sichtbar. Es ist ersichtlich wie viele Übereinstimmungen bzw. Unterschiede es gibt und in welchen Bereichen. Darauf basierend generiert die Plattform Standardtextvorschläge für Vereinbarungen, die von den Eltern adaptiert werden können. Beratung bzw. Mediation kann jederzeit während des Prozesses angefordert werden.

Der / die Fallmanager*in gibt emotionelle, praktisch-technische und einfache rechtliche Unterstützung. Bietet Links zu weiteren Dienstleistern oder Beratung durch Rechtsanwälte, schnelle und leicht erreichbare Kommunikation über Chatfunktion oder Telefon. Überprüft den Inhalt der Vereinbarungen und die hochgeladenen Dokumente, wenn nötig werden die Texte bearbeitet (zum Zwecke der Deeskalation), dies benötigt zumeist drei Feedbackrunden.

Danach wird der / die Anwält*in benachrichtigt und tritt dem Prozess auf der Plattform bei. Überprüfung der Vereinbarungen und Dokumente, erstellt eine Einverständniserklärung, eine Regelung der Finanzen und stellt die Rechtsgültigkeit fest. Wenn notwendig, werden Kommentare hinzugefügt. Danach erfolgt eine einmaliges Treffen (online oder in Präsenz) und die Scheidung wird bei Gericht eingereicht. Für die Ausstellung der Scheidungsurkunde ist keine Anhörung mehr nötig.

Im Bereich der Nachsorge bietet die Plattform samt Supportteam

  • Checklisten für praktische Angelegenheiten
  • Informationen über Möglichkeiten der Anpassung von Vereinbarungen nach der Scheidung (Unterhalt, zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung)
  • Einleitung eines neuen Verfahrens zur Anpassung der Vereinbarungen

Zahlen von Uitelkaar.nl

Entscheidung für gemeinsame Elternschaft (50/50): in 60 % der Fälle

55 % Scheidungsfälle mit minderjährigen Kindern

10 % Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern

35 % Scheidungsfälle ohne minderjährige Kinder

Israel (SP Schottland Webinar): Statt Einreichung einer Klage wird der Antrag zu einer Streitbeilegung eingereicht, welche durch den Sozialdienst weiterbearbeitet wird. Die Parteien werden zu Informations-, Bewertungs- und Koordinierungssitzungen eingeladen, die darauf abzielen, alternative Streitbeilegungsmethoden zu fördern. Sie liefern dem Gericht zudem Informationen, die dem Gericht helfen, zu entscheiden, wie der Fall zu führen ist, falls tatsächlich keine Einigung erzielt wird. Zum Beispiel mittels gerichtlich angeordneter kostenloser „Elterntherapie“ ähnlich dem Konzept des Familienrats sowie die Übergabe an eine Sozialdienststelle des Familiengerichts mit einem interdisziplinären, fachlich geschulten und gemeinsam weitergebildeten Team aus Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie und Recht zumeist mit einer Mediationsausbildung. Trotz Vertraulichkeit gibt es einen Bericht samt Empfehlungen an das Gericht. Die Kosten für Sachverständigengutachten werden in den meisten Fällen von der Prozesskostenhilfe übernommen. Gutachter*innen sind keine „Mutterologen“ oder „Vaterologen“.

… schneller Umgang mit Gewaltvorwürfen durch erste Anhörung binnen 14 Tagen bei denen beide Elternteile verpflichtend erscheinen müssen. Bei nicht überzeugenden Gründen wird der Elternkontakt aufrechterhalten (beaufsichtigt bzw. telefonisch). Binnen weiterer 14 Tage erfolgt die nächste Anhörung bei Gericht. Nichtbefolgung von gerichtlichen Entscheidungen wird sanktioniert: Geldstrafe, die Übernahme der Gerichtskosten durch die andere Partei, Freiheitsentzug (z.B. 3 Tage) oder einer Bewährungsstrafe sowie einer Vielzahl anderer Sanktionen.

— Umgang mit Kindesäußerungen, dass diese nicht mehr zu einem Elternteil wollen sowie die Art der Kindesanhörung mittels „Joining“, bei welchem das Gericht betont, dass es nicht um ihre Wünsche geht, sondern um ihre Gedanken und Gefühle. Die Entscheidung fällt das Gericht und nicht das Kind.


Künstliche Intelligenz (KI) und Justiz/Recht mit Fokus auf dem Familienrecht

João Pedroso ist Jurist und Rechtssoziologe. Professor an der Wirtschaftsfakultät der Universität Coimbra. Forscher am Zentrum für Sozialstudien der Universität Coimbra (CES) und des Zentrums für Familienrecht der FDUC. In seinem Vortrag zeichnet er die Digitalisierung im Justizsystem seit den 80er Jahren nach und zeigt die Chancen und Risken beim Einsatz verschiedener Tools inkl. sog. KI (korrekt „LLM – Large Language Models“) auf.

Zu den Risiken zählen die Algorithmen dieser Modelle, mit denen große Mengen von Sprache durchsucht und analysiert werden können widersprechen aber mit ihrer Undurchsichtigkeit fundamental die ethischen Grundlagen von Verfahrenstransparenz unseres Rechtssystems in Frage. Die Ergebnisse dieser Modelle beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen u.a. auch von diskriminierenden Kriterien (KI/LLM-Bias). Den derzeitigen Systemen mangelt es an Sicherheit der Einhaltung von Normen und Gesetzen, speziell beim Datenschutz, der Informationssicherheit und der Integrität. Auch beeinflusst diese Technologie die verschiedenen beruflichen Akteure im Rechtssystem. Der Einsatz von computergestützter Entscheidungsfindung hat Einfluss auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und den fairen Verfahrensablauf sowie der Kontrollfunktion der Judikative gegenüber der Legislative. Auch ändert sich die Rechtspflege, z.B. durch prädiktive Analysen (z.B. Vorhersagen wie ein Rechtsverfahren verlaufen könnte), welche stärker von den (oft disruptiven) Technologien und deren Anbietern sowie Informatikexpert*innen abhängig wird.

Die Chancen liegen bei einem leichteren Zugang zum Recht (begrenzt durch die „Digitale Kluft“), der Beschleunigung von Verfahren, der Effizienz der Streitbeilegung sowie der grundsätzlichen Neugestaltung von (kostengünstigeren) Verfahren z.B. online Streitbeilegung, welche wiederum zu einer Entlastung der Gerichte beitragen.

Im Familienrecht gab es zwei „Wellen“ des Einsatzes von IT. In der ersten Welle hat die Technik keine eigenständige Rolle, sondern unterstützte in der Administration. In der zweiten Welle führt die IT Fallanalysen durch, macht Strategie- und Lösungsvorschläge bzw. legt diese fest. Sie schafft neue Möglichkeiten durch automatisierte Bearbeitungsprozesse, virtuelle Assistenz, Online-Rechtsberatung, prädiktive Analyse und Risikobewertung, welche kostengünstigere und schnellere Rechtsdienstleistungen ermöglicht. Eine der größten Herausforderungen bei der Anwendung von KI im Familienrecht ist die komplexe und emotionale Natur der Fälle. Im Gegensatz zum Zivil- oder Strafrecht, das eher auf Fakten und objektiven Beweisen basiert, umfasst das Familienrecht häufig psychologische, soziale und kulturelle Aspekte, die für algorithmische Systeme schwer zu erfassen sind (Singh, 2024).

Ein großes Potential des IT-Einsatzes liegt bei der

  1. Steigerung der Effizienz in der Administration (Prüfung bzw. Erstellung von Dokumenten, Zusammenfassungen für Fachleute und die Parteien und Fallmanagement)
  2. Verbesserungen für Klient*innen: Rechtsberatung, Virtuelle Assistenten, Übersetzung
  3. Unterstützung bei der Entscheidungsfindung: Online-Streitbeilegung, Risikobewertung, Prädiktive Analyse

Aktuell gibt es am Markt eine große Auswahl an Software,

zu Punkt 1) für die Überprüfung, Erstellung und Zusammenfassung von Rechtsdokumenten sind dies Casetext, Claude, Law ChatGPT (basierend auf der GPT-4.0-Engine), ErnieBot, Latch, LawDepot, LegalFly, LexMachina, Llama, Microsoft Copilot, Net-Documents, Omnidocs, OneAdvanced, Relativity und SpellBook.

z.B. nutzt Lex Machina natürliche Sprachverarbeitung, um Millionen von Gerichtsurteilen zu durchsuchen, und die darin erkannten Muster zu nutzen, um den Ausgang neuer Rechtsstreitigkeiten vorherzusagen.

für die Fallbearbeitung (z.B. auch im Familienrecht) sind dies:  Casedoc, Chonologica, Decisions, Disco, LawVu, SmartAdvocate, Uncover und viele andere.

z.B. Family Wizard ist ein Fallmanagement-Tool, dessen Nutzung von den Familiengerichten in Missouri (USA) häufig genutzt wird. Es bietet verschiedene Funktionen, damit Eltern die Sorgerechtszeiten und die Kommunikation zwischen den Familien besser verwalten können. Darin enthalten ist ein „ToneMeter“, überprüft die untereinander ausgetauschten Nachrichten und markiert Aussagen, die von der anderen Partei falsch interpretiert oder als beleidigend empfunden werden könnten. (zu diesem und anderen ähnlichen Produkten mehr Details weiter unten).

zu Punkt 2): Softwareangebote im Bereich der

  • Rechtsberatung sind: Bard (jetzt Gemini), Bing, Casetext, CaseMine, ChatGPT (basierend auf den Engines GPT-3.5 und GPT-4.0), ChatLegal, DivorceN, HarveyLaw, Law-Drolt, LegalFly, Nova, Nessa und Unwildered. In den meisten Fällen hängt die Fähigkeit der KI, präzise Rechtshilfe zu leisten, jedoch von einem ausreichend großen Bestand an bestehender Gesetzgebung und Rechtsprechung ab.
  • Virtuelle Assistenten werden in der Regel von Kanzleien oder Gerichten als in Websites integrierte Chatbots bereitgestellt, um bei der Suche nach Informationen und Formularen oder der Navigation durch juristische Verfahren zu helfen.
  • Übersetzung: Programme wie Allingo, BeringAl, DeepL, ChatGPT (basierend auf der GPT-4.0-Engine), Relativity und Reverso können schnelle juristische Übersetzungen mit einer Genauigkeit liefern, die weit über der des beliebten Google Translate liegt. Allerdings stoßen sie bei komplexen Themen oft an ihre Grenzen, insbesondere bei stark kontextabhängigen Sätzen.

zu Punkt 3) Die Liste der bestehenden KI-basierten Tools oder Plattformen zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung umfassen unter anderem: Wevorce, Divorceify, Equitable Mediation, Family Winner, ItsOverEasy, Modria, OurDivorceAgreement, OurFamilyWizard, SmartSettle, SplitUp und Up to Parents.

Beispiele:

  • Split-Up (Australien) identifiziert relevante Faktoren bei der Vermögensaufteilung im Scheidungsfall, wobei das System anhand eines Datensatzes aus früheren Fällen trainiert und anschließend in Machine-Learning-Programme eingespeist wurde. So hat Split-Up gelernt, wie Richter Faktoren in früheren Fällen gewichtet haben; es handelt sich also um ein neuronales Netz, das so konzipiert wurde, dass es die Art und Weise nachahmt, wie Richter Variablen bei ihrer Entscheidungsfindung kombiniert haben.
  • Wevorce (USA) bietet eine Reihe selbstgesteuerter Tools an, die es Prozessparteien, die sich selbst vertreten (SRLs), ermöglichen, Streitigkeiten virtuell beizulegen. Beispielsweise können Nutzer verschiedene Bewertungen vornehmen, wie den Fragebogen zur Scheidungsvorbereitung, erforderliche Formulare ausfüllen, wie Betreuungspläne und Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, und dafür auch bis zu drei Stunden pro Monat auf Dienste von Mediatoren und Coaches nutzen.
  • SmartSettle (Kanada) ist ein weit verbreitetes Verhandlungsunterstützungs-system, das auf „Spieltheorie-Techniken“ zurückgreift — also Techniken, die auf dem von John von Neumann propagierten Nullsummenspiel-Modell basieren, um den Nutzern Lösungen anzubieten, die als fair angesehen werden, basierend auf dem Grad der Zufriedenheit, den die Lösung im Verhältnis zu den Interessen jeder der Parteien bietet.
  • Amicable (Großbritannien), hilft Paaren, sich einvernehmlich und kooperativ zu trennen, indem sie mithilfe von KI maßgeschneiderte Scheidungspläne und finanzielle Vereinbarungen erstellt
  • Uitelkaar von Rechtwijzer (Niederlanden) ist eine Online-Plattform, die ein moderiertes Fallmanagement sowie Mediations- und Schlichtungsdienste für Familienstreitigkeiten anbietet und dabei KI auch nutzt um Lösungen vorzuschlagen, die auf ihren Präferenzen und Bedürfnissen basieren.

Zum Abschluss weist Prof. Pedroso auf die Vor- und Nachteile einer Online Streitbeilegung (ODR – Online Dispute Resolution) im Familienrecht hin:

Vorteile: Es ermöglicht den Parteien schneller, bequemer und kostengünstiger einen Konsens zu finden, ohne dabei jedoch die gemeinsamen Probleme zu vernachlässigen. Dies geschieht durch die Vermittlung unparteiischer Stellen, wodurch ein Gang vor Gericht vermieden wird. Es ermöglicht den Parteien, sich nicht im selben Raum gegenüberzustehen, und erlaubt den Rückgriff auf Mechanismen, die die Ansprüche der Parteien mit einer gewissen Vernunft beurteilen und sie mit größerer Rationalität und Objektivität klären. Faktoren, die im Kontext der häufig hohen Emotionalität bei Scheidungs- und Obsorgeverfahren, die es ermöglichen Lösungsvorschläge auf friedliche und neutrale Weise zu erlangen, da die Parteien in gerichtlichen Streitigkeiten öfters der Ansicht sind, dass das Gericht einer bestimmten Partei des Verfahrens gegenüber eine größere Sympathie hegen (Alfaiate, 2023).

Risiken: Es gibt Aspekte des Streitbeilegungsmodells, die „von Natur aus menschlich“ sind und selbst von den komplexesten KI/LLM Systemen nicht ersetzt werden können. So lassen sich beispielsweise persönliche Werte nicht immer digitalisieren und kodifizieren, sind jedoch in familienrechtlichen Streitigkeiten von entscheidender Bedeutung. Dies kann zu Problemen führen, wenn eine nicht-menschliche Instanz damit beauftragt wird, eine Einigung zu erzielen, die sich fast ausschließlich um persönliche Werte dreht. Das Sorgerecht für Kinder muss beispielsweise auf der Grundlage des Kindeswohl entschieden werden, zu denen in der Regel Faktoren wie die Bedürfnisse der Kinder, die geistigen und finanziellen Fähigkeiten der Eltern sowie die familiäre Vorgeschichte der betroffenen Familie gehören. Diese Faktoren können noch komplizierter werden, wenn häusliche Gewalt, psychische Probleme und Fragen der gemeinsamen Elternschaft im Spiel sind (Brooks, 2022).

Zusammenfassend sieht er folgende großen Herausforderungen:

➢ Die Wahrung des menschlichen Faktors und der ethischen Grundsätze in der familienrechtlichen Praxis, insbesondere im Umgang mit emotionalen und komplexen Fragen, die Empathie und Diskretion erfordern.

➢ Die Gewährleistung der Qualität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der von KI-Systemen verwendeten Daten und Algorithmen, insbesondere wenn es um sensible und personenbezogene Informationen geht.

➢ Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten und Kommunikationen in familienrechtlichen Fällen, insbesondere bei der Nutzung von Online-Plattformen und Cloud-Diensten. Regulierung der Nutzung und Haftung von KI-Systemen im Familienrecht, insbesondere wenn sie die Rechte und Interessen der beteiligten Parteien und Kinder beeinträchtigen.

KI-Systeme können Fehler machen und tun dies auch tatsächlich, weshalb menschliche Überwachung und Überprüfung unerlässlich sind. Um diese Risiken zu mindern, benötigen Juristen eine angemessene Ausbildung.


Apps für die Organisation von Familien während und nach Trennung bzw. Scheidung

„Our Family Wizard“ (USA) Desktop und App vorgestellt von Katie Deans

Anwendung in den USA, Kanada, UK, Australien und Neuseeland

Funktionen:

  • Kommunikation mittels Audio / Videotelefonie (samt Aufzeichnungen und Transkript bei Premium Version)
    • Nur mittels Zustimmung, welche jederzeit abgeändert werden kann
    • Erreichbarkeitszeiten können eingestellt werden
    • Keine Übertragung von Telefonnummer oder Ort / Netzregion
    • Journal wann wer wen angerufen bzw. den Anruf entgegengenommen hat (oder nicht)
  • bzw. Messenger – Chat (neu mit Deeskalation Assistenz, der negative Formulierungen markiert und neutrale, konstruktive Alternativen vorschlägt damit Konflikte, Stress und emotionale Erschöpfung vermieden werden und die Kommunikation zielgerichtet, respektvoll und lösungsorientiert bleibt).
    • Keine Anzeige via Push-Nachricht
    • Zeitstempel für versendet, erhalten, gelesen
    • Anhänge möglich
    • Nachrichten können nachträglich nicht mehr bearbeitet, zurückgezogen oder gelöscht werden
  • Betreuungsplanung mittels Kalender (immer für alle Betreuungspersonen aktualisiert)
    • mit Vorlagen für häufig übliche Vereinbarungen
    • jede Vorlage ist individuell anpassbar
    • Farbkodierung zur bessere bzw. schnelleren Orientierung inkl. Feiertagen bzw. Veranstaltungen
    • Zuständigkeit für Betreuung inkl. Abholen und Bringen
    • Anfragen für kurzfristige Änderungen der Betreuung möglich
  • Ausgabenverwaltung und -verrechnung (bei Verknüpfung mit Smartphone Bezahlfunktion inkl. automatischer Erfassung)
  • Speicherung von Dokumenten (Schule, Gesundheit, Kleidungsgrößen, Sport, etc.…)
  • Tagebuch (mit Orten, Fotos)
  • Geregelter Zugang für alle involvierten Berufe bzw. Organisationen
    • Automatisiert zusammengestellte Berichte für das Gericht
  • Live Kundendienst

Drei Abo-Levels 9 – 25 US$

Luke Thomas (AUS) von Fa. Portable, spezialisiert auf Rechtssoftware, entwickelt seit 20 Jahren partizipativ in Zusammenarbeit mit NGO Software für Familien in und nach Trennung in 4 Ländern mit über 1200 Projekten (ISO und B Corp zertifiziert). Hier einige Beispiele:

  • „Your case“: online Intervention für Fälle häuslicher Gewalt
  • KI / LLM unterstützte Vorschläge für Eigentumsaufteilung
  • Unterstützung der Familiengerichte bei der Betreuungsplanerstellung
  • „Hear me out“ Beschwerdewegweiser
  • „Divi“ in Ecuador für Familienmediation
  • „Civily“ für Alaska (in Zusammenarbeit mit der Uni Boston) unterstützt bei der Falldoku, der AI-unterstützten Einkommens- und Vermögenserfassung, dem Betreuungsplan mit der Möglichkeit von online Mediation, Kommunikations- und Kalenderfunktion samt „Threads“ sowie AI Unterstützung für eine deeskalierende Kommunikation
  • „Amica“ (2020) im Auftrag der australischen Organisation für Verfahrenshilfe (LegalAid), bezahlt durch die Justizbehörde, KI Unterstützung beim gerichtlichen Trennungsprozess inkl. online Mediation sowie Umformulierung von „Alltagsdeutsch“ in juristische Fachsprache“ bisher knapp 17.500 Fälle von über 56.000 Trennungen (2021) abgewickelt

weitere erhältliche Apps:

  • www.2houses.com (auch auf deutsch)
  • „coparenting“ (von Happy Parents AB
  • https://varannanvecka.app
  • www.talkingparents.com
  • www.appclose.com

Weitere unter https://www.mediateuk.co.uk/5-top-parenting-and-co-parenting-apps-for-separating-couples/

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