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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Familie B

Familie B

13. April 2008 Newsletter abonnieren

Meine Geschichte

Unser Sohn ist am 23.2.1999 geboren. Mit der Mutter war ich seit 1991 liiert, 1997 heirateten wir.

Er war von beiden Seiten ein Wunschkind. Die ersten 1,5 Jahre war die Mutter in Karenz, wobei ich mit einer Halbtagsverpflichtung für die Stadt Wien arbeitete und so häufig auch unter der Woche gemeinsam für das Kind sorgen konnte, beziehungsweise wir uns gegenseitig entlasteten.

Im Zeitraum von 1,5 – 2 Jahren war ich in Karenz und meine Frau arbeitete ebenso halbtags. Danach deckten wir die Woche etwa im Rhythmus MO Vater, DI Mutter MI Vater, DO Mutter, FR gemeinsam ab, zusätzlich unterstützt durch beginnende Vormittagsbetreuung im öffentlichen Kindergarten.

Nach längerer Abwägung von beiden Seiten, auch nach einer Unterstützung durch eine Paartherapie, entschlossen wir uns beide im Herbst 2004 zur Trennung (das Kind war 5 Jahre alt). Etwa um Weihnachten erfolgte der Umzug der Mutter in eine neue Wohnung. Ab diesem Zeitpunkt entschieden wir uns, von dem zuvor etablierten Wochenrhythmus in der Kinderbetreuung etwas abzuweichen. Für die Mutter war eine Fortführung der Betreuung etwa im Verhältnis 50:50 nicht denkbar und so fügte ich mich dem Kompromiss, meinen Sohn von nun an jeden MO mit Übernachtung, sowie jeden MI mit abendlicher Übergabe und einem gemeinsamen Abendessen (auch für Austausch und Terminplanung zwischen den Eltern) bei der Mutter, zu übernehmen. Bezüglich der Wochenendregelung bekam jeder ein langes WE pro Monat (FR – SO) mit unserem Sohn, sowie den Rest flexibel geteilter Wochenenden (FR – SA, SA – SO).

Für die Regelung von Urlauben entschieden wir uns für je eine Weihnachtswoche, abwechselnd Oster- oder Semesterferien, sowie einen zweiwöchigen Urlaub für jeden im Sommer.

Etwa alle 1-2 Monate, vereinbarten wir nach Maßgabe aller beruflicher und privater Verpflichtungen, eine passende Regelung der kommenden Monate. Nach diesem Plan konnte ich meinen Sohn im Durchschnitt mindestens 2 – 5 Tage pro Woche sehen, was ich für sein damaliges Alter für sehr wichtig empfand. Auch die Mutter konnte sehen, dass all zu lange Pausen, etwa bei Urlauben (zirka 2 WO), für unseren Sohn eher belastend waren.

Kurz nach der Trennung meldeten wir unseren Sohn in einer Rainbow-Gruppe an, die er recht gern besuchte.

Die eigentliche Scheidung erfolgte erst ca. 1,5 Jahre später, da wir vorerst unsere gelebte Regelung ausprobieren wollten und erst nach der Erfahrung, dass sich diese Regelung bewährte, vor das Gericht treten wollten.

Im Scheidungsvergleich behielten wir die gemeinsame Obsorge, der Hauptwohnsitz war der Mutter zugeteilt worden, der Sohn war bei mir nebengemeldet. Ich verpflichtete mich zur Zahlung von Kindesunterhalt nach den offiziellen Einschätzungen für die Mindestkosten für ein Kind seines Alters.

Diese Regelung funktioniert im wesentlichen bis heute unverändert.

Wir wohnen beide im selben Bezirk, seine Volksschule liegt in etwa in der Mitte zwischen unseren Wohnsitzen.

Bei längeren Zeiten, die der Sohn bei mir verbringt, fungiert der gemeinsame Mittwoch Abend auch als Übergabetermin der notwendigen Utensilien (Wäsche, Game-Boy, Skizeug, etc. …).

Wichtig erscheint mir auch das gemeinsame Abstimmen beim Umgang mit Einschlaf-, Fernseh- und Schul- und Lernroutinen, sowie ein andauernder Dialog zwischen den Eltern über die jeweiligen Beobachtungen und Einschätzungen das Kind betreffend.

Ich denke, dass unser Kind aufgrund seiner Vorerfahrung des häufigen Wechsels des jeweiligen Elternteils bei der Betreuung an diese Kontinuität anschließen konnte.

Heute scheint er sich, als mittlerweile Neunjähriger, gut mit dem Konzept auszukennen und sich jeweils von den unterschiedlichen Umfeldern, das zu holen, was er an verschiedenen Qualitäten jeweils bekommen kann.

Eine gewisse Sehnsucht unseres Sohnes bleibt, dass eines Tages sowohl Mama und Papa in ein großes Haus einziehen werden und wir dort alle gemeinsam leben, auch nachdem wir beide mittlerweile neue Lebensgefährten haben und er diese und auch deren familiäres Umfeld (deren Kinder) kennengelernt hat.

Wesentlich erscheint mir, dass für unser Kind nie die Gefahr, oder die Angst eines Beziehungsabbruchs zu einem Elternteil bestanden hatte, da er sich auf einen verlässlichen, kontinuierlichen und engen Betreuungsrahmen verlassen konnte, an den wir uns als Eltern sehr genau (fast rigide) halten (z.B. Pünktlichkeit bei Übergaben).

Auch das Erleben von gemeinsam verbrachter Zeit (z.B. Weihnachtsfeier), oder das gemeinsame Auftreten etwa bei schulischen Veranstaltungen, aber auch das gegenseitige Helfen bei Schwierigkeiten dürfte ihn sehr stabilisieren.

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