Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz
PowerPoint zu FAMOD (Familienmodelle in Deutschland)
Ausgewählte Ergebnisse der Studie FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell
Hintergrund
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben. Durchgeführt wird es von Forschenden aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Anja Steinbach und Prof. Dr. Tobias Helms.
Unter soziologischen und rechtlichen Gesichtspunkten steht vor allem die Vielfalt gelebter Familienmodelle im Zentrum des Projekts. Dabei besteht das Ziel des Projekts FAMOD darin, die Lebenswelten von Müttern, Vätern und Kindern in den diversen Familienformen zu untersuchen. Um der Vielzahl unterschiedlicher Familienformen Rechnung zu tragen, wurden nicht nur verheiratete, sondern auch unverheiratete Eltern mit minderjährigen Kindern in der Studie berücksichtigt. Im Rahmen der Befragung wurde insbesondere das Wohlbefinden der einzelnen Familienmitglieder näher beleuchtet, um so spezifische Potenziale und Herausforderungen gelebter Familienformen identifizieren zu können.
Zu Beginn der Förderlaufzeit des Projekts wurde hierfür eine bundesweite Erhebung vorbereitet und durchgeführt. Die so gewonnenen Ergebnisse werden hinsichtlich der Implikationen für das gesellschaftliche Zusammenleben gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis diskutiert.
Studie „Familienmodelle in Deutschland“
Die zugehörige Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD): Zur Bedeutung des Wechselmodells für das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung” wurde 2020 fertiggestellt und ist auch als PDF-Download verfügbar.
Untersuchungsdesign
Im Rahmen einer standardisierten Untersuchung wurden die Mitglieder von insgesamt 1.554 Familien befragt. Hierbei wurden persönliche Interviews mit Eltern und Kindern in verschiedenen Familienmodellen geführt. Der Fokus lag dabei sowohl auf Kernfamilien als auch auf Familien im Residenz- oder Wechselmodell. Im Wechselmodell leben Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. Anders gestaltet sich das Leben im Residenzmodell, in dem Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben.
Bei getrennten bzw. geschiedenen Eltern wurden auch die Elternteile befragt, die nicht (mehr) mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Zudem wurden ggf. neue Partnerinnen und Partner der getrennten Mütter und Väter, die gemeinsam mit den Kindern leben, in die Erhebung einbezogen. Die bundesweite Befragung wurde im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Januar 2020 durchgeführt und die erhobenen Daten gewähren einen Einblick in die vielfältigen Familienmodelle in Deutschland.
Kommentar zur Studie
Doppelresidenz.at hat die Studie im Detail angesehen und eine Zusammenfassung sowie eine Kritik verfasst. Hier ein Auszug:
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Doppelresidenzkinder werden in ihrer Wahl des Betreuungsmodells besser in ihren Wünschen berücksichtigt als Residenzkinder. Zwischen Wechselhäufigkeit und Stress der Kinder konnte kein Zusammenhang hergestellt werden. Doppelresidenzkinder wohnen näher zusammen. Sie sind gleich zufrieden mit der Mutter-Kind-Beziehung wie Residenzkinder – sowohl, was die Zeit als auch die Beziehungsqualität betrifft -, sind aber in beiden Kategorien zufriedener mit der Vater-Kind-Beziehung. Kinder im Doppelresidenzmodell weisen signifikant weniger psychische Probleme auf, leiden seltener unter psychosomatischen Beschwerden, haben einen allgemein besseren Gesundheitszustand, sind besser integriert in Gleichaltrigengruppen und haben bessere Noten in der Schule. Sie leiden seltener unter Loyalitätskonflikten, allerdings werden symmetrisch betreute Kinder mit hoher Konflikthäufigkeit der Eltern, als gefährdeter für Belastungen beschrieben (widerspricht anderen Studien), asymmetrisch betreute Kinder werden dagegen als am wenigsten gefährdet beschrieben.
Kritik:
Die Zahlen der Studie (auf denen die oben stehende Zusammenfassung basiert) sprechen eine andere Sprache als die Interpretationen. Sieht man sich die Zahlen an, sind jene des Wechselmodells in vielen Bereichen signifikant überlegen, in manchen jenen des Residenzmodells gleichwertig, nie unterlegen. Liest man die Interpretationen bekommt man immer wieder den umgekehrten Eindruck. Dementsprechend gibt es viele Widersprüchlichkeiten und unbelegte Schlussfolgerungen. Internationale Studien werden völlig ignoriert. Deutsche Studienautoren werden nachweislich falsch zitiert. Eine bedeutende deutsche Studie, die eine weitaus größere Verbreitung des Wechselmodells bescheinigt, verschwiegen. Ziel/Auftrag der Studie schien es zu sein, das symmetrische Wechselmodell zu diskreditieren. Was mit Zahlen nicht gelang wurde mittels Interpretation in einem Bereich hingebogen. Bilanziert man die Ergebnisse zum Wechselmodell mit dem Residenzmodell, zeigt sich die eindeutige Überlegenheit des Wechselmodells.
Hier zu: FAMOD Zusammenfassung und Kritik
Downloads
- Studie “Familienmodelle in Deutschland (FAMOD)” (PDF)
- Kommentar doppelresidenz.at zur Studie FAMOD (PDF)
- FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell (PPP)
Trennungskinder: Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter? – die “Doppelresidenz”
Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile und das geht am besten über zwei Hauptwohnsitze. Anton Pototschnig im Interview mit Christina Luef.
Was ist unter dem Begriff „Doppelresidenz“ zu verstehen und was ist das Anliegen der Plattform „Doppelresidenz“?
Anton Pototschnig: Doppelresidenz bedeutet, dass Kinder von getrennt lebenden Eltern bei Vater und Mutter den Alltag erleben können, also möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen und das Sorgerecht bei beiden liegt. Das Anliegen der Plattform ist es, diesbezüglich ein anderes Bewusstsein zu etablieren, indem die Vorteile dieser Regelung für das Kind und die Eltern sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die Doppelresidenz, wie in Belgien, als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu etablieren.
Warum ist aus Sicht des Kindes die Möglichkeit so wichtig, bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen aufzuwachsen?
Kinder wollen nach der Trennung bzw. Scheidung möglichst viel Kontakt zu Mutter und Vater haben und eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Eltern erleben. Studien zu Trennungs- und Scheidungskindern kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich viel Kontakt zu beiden Elternteilen und Alltagsbezug positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Die Doppelresidenz schafft dafür die besten Voraussetzungen.
Welche Gefahren könnte ein doppelter Hauptwohnsitz für ein Kind bergen?
Nicht alle Kinder könnten mit zwei Hauptwohnsitzen gleich gut zurecht kommen. Das Gefühl des Entwurzeltseins könnte sich einstellen. Beachten muss man dabei aber, dass sich Kinder in sehr starken Loyalitäten befinden. Intensive Beratung und Begleitung der Eltern nach der Trennung sollten besonders im Konfliktfall unerlässlich sein.
Wie funktioniert das Modell „Doppelresidenz“ in der Praxis?
Es gibt verschiedenste Regelungen: eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater oder drei Tage hier, vier Tage dort; an den Wochenenden alternierender Aufenthalt bei Mutter und Vater und unter der Woche täglich abwechselnd oder monatlich dem Dienstplan angepasste Übergaben. Die Übergabe kann ausschließlich über Institutionen (Kindergarten oder Schule) oder direkt erfolgen. Wichtig ist, darauf zu reagieren, wenn es für die Kinder nicht mehr stimmig ist.
Kann das Modell auch funktionieren, wenn die Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung in unterschiedlichen Orten leben?
Erfahrungen zeigen, dass die Doppelresidenz auch dann funktionieren kann, wenn Eltern an unterschiedlichen Orten leben. Wichtig ist, dass Schule und Kindergarten gut erreichbar sind und Freundschaften auf beiden Seiten gepflegt werden können. Auch bei aufrechter Ehe besuchen Kinder oft die „beste Schule“ weit vom Wohnort entfernt. Es gibt Schulfreunde und die Freunde von zu Hause. Wichtig ist auch, hier wieder „nahe am Kind“ zu sein, Bedürftigkeiten und Nöte wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Doppelresidenz ist kein Dogma, sondern eine Chance für alle Beteiligten.
Welche Probleme könnten bei der Umsetzung des Modells auftauchen und wie könnte man diesen begegnen?
Es könnte zu Streitigkeiten und Spannungen direkt bei der Übergabe kommen. Die Alternative dazu wäre eine Übergabe nur über Institutionen.
Das Hin- und Hertransportieren der vielen Sachen, die das Kind benötigt, könnte wegfallen, wenn das Auto mit allen wichtigen Dingen jeweils jener Elternteil hat, der das Kind bei sich hat.
Das Kind kommt von einem Elternteil ständig mit verschmutzter Kleidung zurück. Eine Lösung dafür wäre, dass das Kind bei jedem Elternteil einen eigenen Kleiderbestand hat.
Eltern haben mit den Kindern meist einen sehr unterschiedlichen Umgang. Was während der Ehe als gut und ergänzend betrachtet wird, wird danach von einem Elternteil oft als negativ empfunden. Die eigene Umgangsart wird zur Maxime erhoben. Die Akzeptanz der Eltern dem jeweilig anderen Elternteil gegenüber ist wichtig. Für die Entwicklung des Kindes ist es von Vorteil. Beratung wäre in diesem Fall angebracht.
Sind Ihrer Meinung nach rechtliche Änderungen notwendig, um die Vorstellungen der Plattform zu unterstützen?
Unbedingt! Die Doppelresidenz ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen. Selbst bei der Obsorge beider Elternteile ist ein hauptsächlicher Aufenthaltsort nötig. Derzeit kann man diese Regelung nur aufgrund einer privaten Vereinbarung leben. Bei getrennt lebenden Eltern muss entweder einem Elternteil die Obsorge allein zugewiesen werden, oder es muss bei der Obsorge beider Elternteile ein hauptsächlicher Aufenthalt festgelegt werden. Dies hat den Nachteil, dass einerseits suggeriert wird, dieses Modell sei a priori nicht gut fürs Kind, andererseits führt das Ungleichgewicht in rechtlicher Hinsicht vermehrt zu Konflikten. Einem Elternteil wird de facto, nicht de jure, das alleinige Recht übertragen, darüber zu entscheiden ob, wie lange, wie oft, mit wem, in welchen Zeitabständen und wie Besuchskontakte auszusehen haben. Hält sich der Besuchselternteil nicht an dieses Diktat, wird oft mit der Einschränkung oder dem völligen Abbruch der Besuchskontakte gedroht. Dies macht den einen Elternteil zum „Gatekeeper“ und führt zur Infantilisierung des anderen. Ein Machtgefälle gegenüber dem eigenen Kind ist die Folge. Daraus entstehen Kränkungen, Ohnmachtsgefühle und Aggressionen. Durch die derzeitige gesetzliche Regelung werden Konflikte prolongiert und die Gefahr des Rückzugs eines Elternteiles gefördert. Beides – wie bereits erwähnt – Hauptbelastungsfaktoren für das Kind. Deshalb ist es nötig, die Doppelresidenz als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu verankern, von dem nur abgewichen werden darf, wenn sie sich negativ auf das Kind auswirken sollte.
In welchen Bereichen sollte man sonst noch ansetzen?
Man sollte finanzielle Anreize schaffen, um Karenzurlaub (Elternzeit) für beide Elternteile attraktiv zu machen. Generell sollten öffentliche Diskurse, Kampagnen und Bildungsmaßnahmen über die Vater- und Mutterrolle veranstaltet werden mit dem Ziel einer Dekonstruktion von Männlichkeit und Weiblichkeit. Die Errichtung von spezialisierten, gut geschulten und breit gestreuten Beratungseinrichtungen wäre ein weiterer Punkt. Zu guter Letzt müsste zum Thema Doppelresidenz auch mehr geforscht werden.
Anton Pototschnig hat die Plattform Doppelresidenz ins Leben gerufen, nachdem sein Kontakt zu seinem Kind ohne nachvollziehbare Begründung radikal eingeschränkt wurde. Das Online-Portal bietet neben Informationen und Literaturtipps auch die Möglichkeit, eigene Beiträge und Kommentare zum Thema zu veröffentlichen.
Das Interview führte Christina Luef.
Quelle
Dieser Artikel erschien ebenfalls in der Zeitschrift “beziehungsweise”, Ausgabe 05/2008 und ist auch auf familienhandbuch.de abrufbar.
Übernahme mit freundlicher Genehmigung durch das Österreichisches Institut für Familienforschung.
Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland
Eltern-Kind-Entfremdung. Es gibt sie.
“Kinder mit hochstrittigen Eltern müssen den Verlust [eines Elternteiles] hinnehmen, dürfen nicht einmal trauern und erleben obendrein, dass die Hälfte ihres Erbgutes von einem ganz schlimmen Menschen kommt.”
Dr. Charlotte Michel-Biegel Erziehungswissenschafterin, Gutachterin und Verfahrensbeiständin in Kindschaftsverfahren u.v.a.m.
Richterliche Willkür
Die Kronenzeitung berichtet von jahrelangen Verfahren ohne Entscheidung, trotz dutzender Stellungnahmen für Kontakte der Kinder zum Vater, verhindern Richter*innen durch Untätigkeit und Unentschlossenheit den Kontakt.
Als ein besonders skurriler, aber sicher kein Einzelfall, kann wohl der Richter gesehen werden, der nach 6 Jahren, sich dazu entschließt sich selbst als befangen zu erklären.
Ein anderer Vater hat ebenfalls über Jahre keinen Kontakt zu seinen Kindern. Der Richter der den Fall bearbeitet ist gleichzeitig Hausbesitzer. Die Mutter die die Kontakte verhindert ist Untermieterin beim Richter. Die Befangenheitsbeschwerde des Vaters wird abgewiesen.
In einem anderen Fall weigert sich die Richterin explizit einen Beschluss zu fällen, weil sie sich sicher ist, dass einer der beiden Elternteile einen Rekurs einbringen wird. Das will sie nicht und fällt daher auch keinen Beschluss.
Die Kinder sehen in allen Fällen die Väter nicht – teilweise über Jahre.
Völlige Willkür auf der einen Seite, völlige Ohnmacht auf der anderen.
Kindeswohlgefährdung per richterlicher Untätigkeit.
Pototschnig Anton
Recherche-Dossier zum Doppelresidenzmodell veröffentlicht
Mit dem 65seitigen Recherche‐Dossiers zum Doppelresidenzmodell, das nun erstmalig auf doppelresidenz.at veröffentlicht wurde, wird das Ziel verfolgt, die oft noch vorherrschenden gesellschaftlichen Vorurteile ‐ v.a. in Österreich und in Deutschland, gegen das Modell der Doppelresidenz anhand aktueller wissenschaftlicher Studien und Erkenntnissen zu dekonstruieren und so auch einen konstruktiven und wissenschaftlichen Beitrag zum Diskurs zur kommenden Familienrechtsreform zu liefern.
Neben einer Quellenanalyse wird auch ein Blick über die Ländergrenzen und dort erprobte Praxis geworfen und in abschließenden FAQs die häufigsten Einwände behandelt. Das Dokument unterliegt der Creative Commons Lizenz CC-BY 4.0 International, d.h. die Verbreitung als Ganzes oder in Auszügen davon ist ausdrücklich unter Quellenangabe gestattet
Zusammenfassung
Wie man es auch dreht und wendet, egal ob man die Entwicklung und Gesundheit der Kinder betrachtet, das Familieneinkommen oder aber den Konflikt der Eltern – Kinder, welche in der Doppelresidenz leben entwickeln sich nicht schlechter, in einer überwältigenden Mehrzahl an Faktoren aber deutlich besser als Kinder in Einzelresidenz oder Residenzmodell. Es ist daher an der Zeit, dies auch in Rechtsprechung und Gesetzgebung – v.a. in Österreich und Deutschland – zu berücksichtigen.
Wenn sichergestellt ist, dass betroffene Kinder bei keinem Elternteil weder psychisch noch physisch gefährdet sind und beide Elternteile bereit und in der Lage sind, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, stellt das Doppelresidenzmodell auch nach wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen das beste Modell dar, um die optimale Entwicklung der Kinder sicherzustellen.
Die These, die Doppelresidenz abzulehnen, wenn die Eltern sich streiten, fand in keiner der 60 untersuchten Studien von Linda Nielsen[1] eine Bestätigung, im Gegenteil. Bei streitenden Eltern stellt die Doppelresidenz eine Entlastung für die Kinder dar. Bei streitenden Eltern sollte daher im Zweifelsfall eher die Doppelresidenz als das Residenzmodell angeordnet werden. Für eine gegenteilige Ansicht gibt es keine wissenschaftliche, erkenntnisbasierte Grundlage.
Gefragt ist auch der Gesetzgeber, nun auch zeitnah gesetzliche, erkenntnisbasierte Regelungen zu schaffen, welche die Doppelresidenz in allen Bereichen des Familien-, Steuer- und Sozialleistungsrecht sowie weiteren Gesetzen berücksichtigt. Für Eltern und Gerichte braucht es handhabbare, verlässliche Regelungen, die die Interessen von Müttern, Vätern und vor allem der Kinder in ein ausgewogenes Verhältnis setzen.
[1] Linda Nielsen, 2018, Joint versus sole physical custody: Outcomes for children independent of family income or parental conflict, Journal of Child Custody, https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/15379418.2017.1422414, besucht am 23.11.2021
Download
Recherche-Dossier-Doppelresidenz-Modell_v1.3.pdf