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Doppelresidenz.at

Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

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Anton Pototschnig

Posts by Anton Pototschnig

VICOO-Info Interview mit Anton Pototschnig

VICOO-Info Interview mit Anton Pototschnig

8. Oktober 2015 Newsletter abonnieren

Anlässlich der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates macht der neue Internet-Nachrichtensender ein Interview mit dem Obmann der Plattform Doppelresidenz

http://www.vicoo.info/video/502110/plattform-doppelresidenz-pototschnik-trennungskinder-europarat-fuer-doppelresidenz/

 

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Europa will die Doppelresidenz

Europa will die Doppelresidenz

3. Oktober 2015 Newsletter abonnieren

Presseerklärung der Plattform Doppelresidenz:

Die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates unterzeichnete am 2.10.2015 einstimmig (46 Befürworter ,0 Gegenstimmen, 2 Abwesende) die Resolution zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen Mitgliedsstaaten. Damit wird die Forderung der Plattform Doppelresidenz nach Implementierung der Doppelresidenz als Lebensmodell für Trennungsfamilien im Gesetz vollinhaltlich unterstützt.

Anton Pototschnig, Obmann der Plattform Doppelresidenz, sieht darin einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Familienrecht, in welchem dem Bedürfnis nach Familienleben, auch nach einer Trennung für Kinder, Mütter und Väter gleichermaßen Rechnung getragen werden soll. Die „Parlamentarische Versammlung“ (ein Organ des Europarates) stellt explizit klar, dass die Eltern aufzuklären sind, dass „die Doppelresidenz eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt“. Dass auch der österreichische Vertreter der Resolution zugestimmt hat kann als Beleg dafür gesehen werden, dass ein Blick über den Tellerrand offensichtlich den Horizont erweitern kann. Man kann nur hoffen, dass solche Einsichten auf nationaler Ebene nicht weiterhin an engstirnigen Dogmatismen scheitern werden.

Weiters empfiehlt die „Parlamentarische Versammlung“, dass die Beratung und Begleitung von Trennungsfamilien auf Basis des Cochemer Modells aufgebaut werden soll. Auch das bedeutet einen Paradigmenwechsel in der hiesigen Rechtsprechung. Demnach sollen nicht mehr Richter, Experten und Sachverständige über die streitenden Köpfe der Eltern zu einer Regelung kommen, also an ihrer statt Entscheidungen treffen, sondern Väter und Mütter mit professioneller Unterstützung dahingehend begleitet werden, ihre elterliche Verantwortung wieder eigenständig wahrzunehmen zu können. Ein wesentlicher Schritt hin zu einer Demokratisierung der Verfahrensabläufe. Die Resolution beinhaltet auch, dass alle am Verfahren beteiligten ProfessionistInnen dahingehend interdisziplinär geschult werden müssen.

Für die Parlamentarische Versammlung ist die konsequente Gleichstellung der Geschlechter im wirtschaftlichen, wie auch familiären Kontext ein wesentliches Ziel. In Punkt zwei der Resolution führt sie dazu aus: „Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten.“

Diese Einschätzung trifft die österreichische Situation punktgenau. Mit der Notwendigkeit bei einer Scheidung einen hauptsächlichen Aufenthalt festlegen zu müssen, werden Väter strukturell benachteiligt. In der allgemeinen Spruchpraxis wird der hauptsächliche Aufenthalt primär Müttern zugewiesen. Das damit verbundene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Alleinanspruch für Transferleistungen, steht damit ausschließlich Müttern zu. Selbst dann wenn sich Väter gleichermaßen um das Kind kümmern. Die damit einhergehende Ungleichbehandlung führt direkt zu Misstrauen, Spannungen und Konflikten. Nach einheitlicher Einschätzung aller Experten die wesentlichsten Belastungsfaktoren für Kinder in der Nachscheidungssituation.

Es bleibt zu hoffen, dass das eindeutige Votum der Parlamentarischen Versammlung, die positive Verknüpfung der Doppelresidenz für das Kindeswohl und die damit einhergehende Aufforderung zur Ratifizierung der Resolution auch auf nationaler Ebene ihre Überzeugungskraft nicht verliert.

Pototschnig Anton

Obmann der Plattform Doppelresidenz

Wien, am 4.10.2015

 

Was bedeutet die Resolution voraussichtlich für Österreich? Nachdem die Parlamentarische Versammlung die Doppelresidenz einstimmig beschlossen hat, kann man davon ausgehen, dass sich dem nach dem MinisterInnenrat (alle Außenminister der beteiligten Staaten, für Österreich Sebastian Kurz, bzw. vertreten durch einen ständigen Vertreter im Range eines Botschafters) auch der Europarat anschließen wird. Dauer – ? Damitwäre jedes Mitgliedsland aufgefordert dieses Gesetz auch im eigenen Land zu ratifizieren, also in Gesetzestext umzuwandeln. Der Beschluss des Europarates ist für die Mitgliedsländer zwar nicht verbindlich, sondern vielmehr als eine Absichtserklärung zu verstehen. Diese soll jedoch die moralische und psychologische Bedeutung des jeweiligen Themas unterstreichen.

Originaltext

Übersetzung auf “vaterverbot.at”

Abstimmungsergebnis

Der Europarat
…ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Eines davon ist etwa die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs Europas) und auch nicht mit dem Rat der Europäischen Union. Der Europarat ist institutionell nicht mit der EU verknüpft. ABER: die Europäische Menschenrechtskonvention geht diesem Gremium hervor und ist bindent für ganz Europa.

Die Parlamentarische Versammlung
… ist ein untergeordnetes Organ des Europarates, dass Vorschläge für den MinisterInnenrat und in weiterer Folge für den Europarat ausarbeitet, mit dem Ziel der Wahrung der demokratischen Sicherheit, wozu der Einsatz der Menschenrechte ebenso gehört wie demokratische Grundsätze und rechtsstaatliche Grundprinzipien.

Pototschnig Anton
Obmann der Plattform Vaterverbot

 

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Landesgericht bekämpft das Verbot der Doppelresidenz

Landesgericht bekämpft das Verbot der Doppelresidenz

31. März 2015 Newsletter abonnieren

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen bekämpft das Verbot der Doppelresidenz beim Verfassungsgerichtshof.

26.03.2015 | 18:00 |   (Die Presse)

Wien. Die derzeitige Regelung über Rechte und Pflichten geschiedener Eltern könnte verfassungswidrig sein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen will erreichen, dass der Verfassungsgerichtshof sie teilweise aufhebt. Es geht um das Verbot der Doppelresidenz: Dieses verhindert eine Gleichberechtigung beider Elternteile, was die Unterbringung und den Aufenthalt ihrer Kinder betrifft.

Vorrang eines Teils ist Pflicht

Vor zwei Jahren wurde zwar die gemeinsame Obsorge von Geschiedenen zur Regel gemacht. Das bedeutet, dass beide Teile weitgehend die gleichen Rechte haben, um sich um die Kinder zu kümmern und sie etwa in der Schule anzumelden. Grundbedingung ist aber, dass sich die Eltern darauf einigen, in wessen Haushalt die Kinder überwiegend betreut werden. Dieser Elternteil allein kann dann aber bestimmen, wo das Kind wohnt – und im Extremfall sogar mit ihm ins Ausland ziehen. Ein Elternteil hat also Vorrang, selbst wenn, wie im konkret behandelten Fall, beide seit Jahren jeweils zur Hälfte das Kind betreuen.

Nach Meinung des Landesgerichts kann es dem Wohl des Kindes widersprechen, dass ein „Heim erster Ordnung“ festgelegt werden muss. Damit könnten das Recht auf Achtung des Familienlebens und das Verbot der Diskriminierung verletzt sein. Für Anwältin Britta Schönhart wäre es „dringend notwendig, dass sich der Verfassungsgerichtshof der Rechtsansicht des Landesgerichts anschließt und die Doppelresidenz auch endlich gesetzlich verankert wird“. In einer früheren Entscheidung hat das Landesgericht bereits Neuland beschritten, indem es eine funktionierende Doppelresidenz einfach zugelassen hat. (kom)

(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 27.03.2015)

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Schweiz: Nationalrat beschließt alternierende Obhut

Schweiz: Nationalrat beschließt alternierende Obhut

31. März 2015 Newsletter abonnieren

Die NZZ berichtet am 17.03.2015:

Das Zivilgesetzbuch sieht in Zukunft ausdrücklich vor, dass die Gerichte die Möglichkeit einer alternierenden Obhut bei einer Scheidung prüfen müssen.

Jü. Die regelmässige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen ist, besonders nach einer Trennung oder nach einer Scheidung der Eltern, nicht für alle Kinder der Normalfall. Dass dies jedoch zentral und wichtig ist, hat nun auch der Nationalrat erkannt und ist am Dienstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt mit 103 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen: Demnach muss die Möglichkeit der alternierenden Obhut, also die geteilte Betreuung der Kinder, vom Gericht bzw. von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden geprüft werden. Voraussetzung dafür ist die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge, die seit Juli 2014 der Regelfall ist.

Anders als der Ständerat sah der Nationalrat diese explizite Erwähnung der Prüfung der alternierenden Obhut in der ersten Sessionswoche noch als unnötig an: Die Behörden müssten von Amtes wegen sowieso die Option der alternierenden Obhut prüfen. Diese ins Gesetz zu schreiben, «bevorzugt ein bestimmtes Betreuungsmodell», mahnte Karl Vogler (cvp., Obwalden) für die vorberatende Kommission. Während Justizministerin Simonetta Sommaruga noch im Dezember sagte, dieser Passus sei nicht viel mehr als eine «Erinnerung» für die Gerichte, hielt sie ihn nun doch für sinnvoll, gerade um die Beziehung zu beiden Elternteilen sicherzustellen. Diesem Meinungswandel hat sich auch die Mehrheit des Nationalrats angeschlossen und folgte damit dem Minderheitsantrag von Daniel Vischer (gp., Zürich), Yves Nidegger (svp., Genf) und Alec von Graffenried (gp., Bern). Für Vischer ist der Passus deshalb nicht unnötig, weil die Gerichte heute noch immer eine andere Rechtspraxis verfolgten. Von Graffenried argumentierte wissenschaftlich: Es sei bewiesen, dass Kinder mit Kontakt zu beiden Elternteilen gesünder und weniger verhaltensauffällig seien. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Quelle: http://www.nzz.ch/schweiz/vorlage-zum-kindesunterhalt-bereinigt-1.18504065

 

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2014 zwei Entschließungsanträge im Parlament für die Doppelresidenz

2014 zwei Entschließungsanträge im Parlament für die Doppelresidenz

18. Dezember 2014 Newsletter abonnieren

Neos: am 25.02.2014

Antrag

 

FPÖ: am 11.12.2014

Antrag

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