FEM.A im Aschermittwochmodus
Replik zum FEM.A Pamphlet: „Von extremistischen Randgruppen zur Salonfähigkeit: Väterrechtler in Österreich.“ (Juli 2025)
Replik zum FEM.A Pamphlet: „Von extremistischen Randgruppen zur Salonfähigkeit: Väterrechtler in Österreich.“ (Juli 2025)
Während in Österreich über die Grundlagen einer echten partnerschaftlichen Elternschaft nach Trennung nicht einmal diskutiert wird, macht die Schweiz einen weiteren großen Schritt. Bereits seit 2017 ist das Gericht verpflichtet zu prüfen, ob die alternierende Obhut (Doppelresidenz) im Einzelfall dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn ein Elternteil oder ein Kind dies verlangt und es dem Kindeswohl entspricht. Nachdem viele Richter:innen den Willen des Gesetzgebers missachten und die alternierende Obhut nur dann umsetzen, wenn beide Elternteile diesem Modell zustimmen, geht ein neues Gesetz in Begutachtung, welches dieser willkürlichen Spruchpraxis entgegenwirken soll.
Auszug: “Obwohl ich für mein Kind im gleichen Ausmaß da war, jegliche elterliche Verantwortung meiner Tochter gegenüber genauso wahrgenommen hatte wie die Mutter, hatten vor den Behörden ausschließlich die Worte meiner Ex-Frau Gewicht und ich musste mich plötzlich bewähren. Bezüglich meines Anspruches auf Doppelresidenz bekam ich von Behördenseite keinerlei Unterstützung.”
Fragen an die Ministerin (Auszug):
…das Angebot zur Mitarbeit wurde selbstverständlich angenommen.