
Schweiz als Vorreiter: Gesetzesreform zur Doppelresidenz in Begutachtung
Während in Österreich über die Grundlagen einer echten partnerschaftlichen Elternschaft nach Trennung nicht einmal diskutiert wird, macht die Schweiz einen weiteren großen Schritt. Bereits seit 2017 ist das Gericht verpflichtet zu prüfen, ob die alternierende Obhut (Doppelresidenz) im Einzelfall dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn ein Elternteil oder ein Kind dies verlangt und es dem Kindeswohl entspricht. Nachdem viele Richter:innen den Willen des Gesetzgebers missachten und die alternierende Obhut nur dann umsetzen, wenn beide Elternteile diesem Modell zustimmen, geht ein neues Gesetz in Begutachtung, welches dieser willkürlichen Spruchpraxis entgegenwirken soll.