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Doppelresidenz.at

Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

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Anton Pototschnig

Posts by Anton Pototschnig

ORF Report zum Thema Kindschaftsrechtsreform – ist das neutrale Berichterstattung?

ORF Report zum Thema Kindschaftsrechtsreform – ist das neutrale Berichterstattung?

7. Dezember 2022 Newsletter abonnieren

Am 6.12.2022 berichtet der ORF Report im Beitrag „Kampf ums Kind“ über offene Fragen der angekündigten Kindschaftsrechtsreform. Anton Pototschnig, Obmann von der Plattform Doppelresidenz.at und “Wir-Vaeter.at” wurde ebenfalls interviewt:

Der gesamte Beitrag wirft einige Fragen auf, die exemplarisch dafür betrachtet werden können, wie aktuell der Diskurs zu diesem gesellschaftlich wichtigen Thema verläuft. Konkret zum Inhalt:

Die klinische Psychologin Völkl-Kernstock hat Recht, wenn sie auf die Frage, ob es gut ist für ein Kind, wenn es zwischen zwei Haushalten pendelt, meint: „Manchmal ja, manchmal nein“.
Weder die „Plattform Doppelresidenz.at“ noch „Wir-Vater.at” wollen die paritätische Doppelresidenz (=50/50) zu einem Dogma machen. Fakt ist, dass momentan die meisten Kinder ihre Väter nach der Trennung in der Regel – unabhängig von ihrer vorigen Bindung zum Vater – in der Regel nur noch 4 Tage im Monat sehen. Ist das gut für die Kinder?

Andrea Czak von FEM.a bzw. die Anwältin Helene Klaar haben Recht, wenn sie behaupten, dass Mütter durchschnittlich 2 Jahre beim Kind bleiben und durch Teilzeitarbeit Einkommensverluste hinnehmen müssen, Väter aber nicht – und dass Mütter nach einer Trennung nicht von heute auf morgen doppelt so viel arbeiten sollen müssen. Deshalb fordern „Wir-Väter“ auch eine Ausgleichszahlung für die Dauer von zwei Jahren, damit Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Voraussetzungen vorfinden (alle Forderungen von “Wir Väter” anzeigen). Mütter sollen dadurch unterstützt werden, sich leichter und mit weniger Druck am Arbeitsmarkt zu etablieren.
Bei gleicher oder annähernd gleicher Betreuung der Kinder, wäre es dann aber fair, wenn Väter trotzdem den vollen Unterhalt zahlen müssten und nicht beide Elternteile entsprechend ihrer Betreuungszeit und ihrer wirtschaftlichen Fähigkeiten ihren Anteil leisten?

Andrea Czak hat Recht, wenn sie behauptet, dass man nicht so tun kann, als ob die Gleichheit der Geschlechter schon erreicht worden wäre. Sowohl Väter als auch Mütter stecken noch in ihren Rollenmustern fest. Die Frage aber ist: wollen Frauen auf Dauer in der Abhängigkeit bleiben oder wollen sie auf eigenen Beinen stehen? Wenn dem so ist, dient diesem Ziel eine unbefristete Alimentation durch den Mann?

Feminist:innen haben Recht, wenn sie auf ihre Standpunkte aufmerksam machen. Ein Sender mit öffentlichem Auftrag wie der ORF täte allerdings gut daran, ein gesellschaftspolitisch heiß umkämpftes Thema neutral und von allen Seiten ausgewogen zu beleuchten. Entspricht es dem Prinzip der Gleichbehandlung, wenn Väter darin nur 20 Sekunden lang zu Wort kommen und Feministinnen aber 4 Minuten?
Und entspricht es dem Prinzip der Ausgewogenheit und der Neutralität, wenn offensichtlich polemische und sexistische Äußerungen über Männer darin Platz finden? Und dient es diesem Anspruch, wenn Beispiele der Benachteiligung ausschließlich aus der Perspektive von Müttern gebracht werden, keines aber aus der von Vätern?

Wir sind der Überzeugung, dass durch diesen Beitrag ein Grundproblem des öffentlichen Diskurses sichtbar wird: patriarchale Denkmuster wie “Frauen sind für die Kinderbetreuung zuständig und Väter für deren Versorgung” sind noch immer weit verbreitet und werden leider auch von den Medien allzu oft unkritisch weiterverbreitet.

Wir Väter sind bereit, uns damit auseinanderzusetzen. Selbstkritisch – aber auch fordernd. Wir sind überzeugt, dass wir die aufgezeigten Probleme letztlich nur lösen werden, wenn wir zu einem gemeinsamen Dialog auf Augenhöhe finden.

Anton Pototschnig
Obmann der Plattform Doppelresidenz & “Wir Väter”

Update vom 23.1.2023: lesen Sie hierzu auch den ausführlicheren Kommentar “Macht sich der ORF gemein mit…?”


Transkript der Sendung: 

Sabina Riedl : Redakteurin

Moderatorin: Susanne Schnabl.

Einleitende Worte von Susanne Schnabl:

Auch eine andere juristische weniger heikle Frage beschäftigt uns jetzt: die viele Mütter, Väter und vor allem aber auch Kinder trifft. Wer bekommt nach der Scheidung oder Trennung die Obsorge? Eine schwierige Frage, die gesetzlich neu geregelt werden soll. Die Regierung hat eine Reform versprochen, die je nach Standpunkt von heftigen Kontroversen begleitet wird. Denn kaum ein Gesetz, wie das Familienrecht und insbesondere das Kindschaftsrecht, hat so weitreichende alltägliche Folgen. Sabina Riedl über Reformpläne und deren Auswirkungen:

ORF (Stimme aus dem Off):

Vier von 10 Ehen landen vor dem Scheidungsrichter. Bei 15% der Paare gerät das Beziehungsende zum Rosenkrieg. Mit langen, teuren Gerichtsverfahren und erbitterten Kämpfen um die Kinder. Sabine Völkl-Kernstock ist klinische Psychologin. Sie fungiert auch als Gutachterin bei strittigen Scheidungen. Sie versucht vor Gericht Kindern eine Stimme zu geben.

Sabine Völkl-Kernstock. Sachverständige:
Ich sehs oft, dass da die Elternrechte da sehr im Vordergrund sind. Und dass eben Kinder – aber vielleicht weniger von rechtlichter Seite – sondern sie gehen manchmal unter, obwohl es so viele gute Methoden schon gibt sie zu stützen in einem Gerichtsverfahren, wie den Kinderbeistand. Aber Kinder sind oft wirklich die großen Leidtragenden.

ORF (Stimme aus dem Off):

Das betrifft häufig die Wohnsituation. Wohnt das Kind nach der Trennung bei der Mama oder beim Papa? Eine scheinbar salomonische Lösung hat im Zuge der Gesetzesreform heftige Kontroversen ausgelöst. Das Doppelresidenzmodell (DRM) sehe vor, dass das Kind zwischen zwei Haushalten pendelt, damit Vater und Mutter das Kind gleich oft sehen. Aber ist das auch im Sinne der Kinder (Anmerkung Wir Väter: Stimme geht zum Schluss nach oben). Das fragen wir die Psychologin.

Sabine Völkl-Kernstock. Sachverständige:
Manchmal ja, manchmal nein. Wenn Eltern ein gutes Miteinander haben, dann kann das gut funktionieren. Wenn eine hohe Strittigkeit da ist oder wenn den Kindern durch die nonverbale Haltung – eine ablehnende Haltung der Eltern zueinander, doch einiges in den Weg gelegt wird, dann wirds schwierig.

ORF (Stimme aus dem Off):

Die renommierte Scheidungsanwältin und Kämpferin für die Frauen vor Gericht Helene Klaar war von Anfang an gegen die Doppelresidenz, weil sie die Frauen benachteilige.

Helene Klaar:
„Wenn das Kind schon dadurch betroffen wird, dass sich die Eltern trennen, dann soll es nicht auch noch Wohnung wechseln, woanders schlafen, ähm mit dem Vater und seiner neuen Freundin gemeinsam in einem Bett schlafen und in einer Badewanne baden, weil das haben die Kinder so überhaupt nicht so gern wie die dazugehörigen Väter. Und es sollte auch die Mutter vielleicht nicht von heute auf gleich doppelt so viel arbeiten, überfordert gereizt und übellaunig sein. Also das das Wohl der Kinder auch ein bissl mit dem Wohlbefinden ihrer Mütter zusammenhängt, diese Erkenntnis vermisse eigentlich in unserer Justiz seit ich den Beruf ausübe.“

ORF (Stimme aus dem Off):
Die Forderung nach der Doppelresidenz ist ein zentrales Anliegen von Väterrechtlern, wie Anton Pototschnig. Selbst durch eine strittige Scheidung gegangen, hat er jahrelang um das Besuchsrecht für eines seiner Kinder gestritten.

Anton Pototschnig:
„Ich glaub, dass es gut ist, und dass es notwendig ist, dass die Eltern in der Beziehungskontinuität ihren Kindern gegenüber bleiben. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Kinder nach der Trennung möglichst beide Elternteile gleichermaßen oder annähernd gleichermaßen in ihrem Leben behalten können sollen.“

ORF (Stimme aus dem Off):
Eine Nachfrage im Justizministerium ergibt, die automatische Doppelresidenz – so die Ressortsprecherin – sei derzeit nicht mehr im Entwurf enthalten.

Sabine Bründler, Sprecherin des BMJ:
Für die Doppelresidenz gibts keinerlei Verpflichtung. Es ist sehr wichtig für ein modernes Frauen- und Familienbild, den Eltern eine Vielzahl von Möglichkeiten einzuräumen, wie sie die Betreuung gestalten können. Doppelresidenz heißt ja auch, dass die Hälfte der Zeit von beiden Elternteilen übernommen wird. Das ist für viele Familien gar nicht möglich.

ORF (Stimme aus dem Off):
Ein weiterer Zankapfel im Entwurf war zuletzt die automatische Reduktion der Unterhaltszahlungen. Gewissermaßen eine Folge der Doppelresidenz. Der Unterhalt neu hätte vorgesehen, dass Väter ab einer Betreuungsleistung von mehr als einem Drittel automatisch weniger Unterhalt zahlen müssen und das obwohl der durchschnittliche Unterhalt nur 300€ ausmacht. Davon würden überwiegend Besserverdiener, also Väter profitieren, so Andrea Czak, vom Verein der feministischen Alleinerzieherinnen.

Andrea Czak:
Mütter bleiben nach der Geburt durchschnittlich 2 Jahre zu Hause, verlieren dadurch sehr viel Einkommen, gehen dann in Teilzeit arbeiten und haben dadurch sehr viel Einkommenseinbußen. Die Väter machen das nicht, sie wählen die kürzeste Variante des Kinderbetreuungsgeldes, nämlich nur ein bis zwei Monate und haben dadurch kaum Einkommenseinbußen. Man kann jetzt nicht nach der Trennung so tun, als ob die Gleichheit der Geschlechter schon erreicht wäre, auch in den Einkommen.

ORF (Stimme aus dem Off):
Die Väterrechtler sehen das naturgemäß anders, mehr Betreuungsleistung müsste automatisch weniger Unterhalt bedeuten.

Anton Pototschnig:
Insofern ist es so, dass die monetäre Unterhaltsleistung geringer werden muss auch, weil i denk ma, es ist nicht fair, von Vätern immer gleich viel abzuverlangen.

ORF (Stimme aus dem Off):
Obwohl die automatische Reduktion des Unterhalts noch nicht mal im Gesetz steht, ist Helene Klaar schon jetzt in der beruflichen Praxis damit konfrontiert.

Helene Klaar:
Es ist unglaublich, wie das von den Leuten jetzt schon wahrgenommen wird. Ich hab also mittlerweile sicher drei Mal in der Woche eine neue Klientin, die da bei mir sitzt und sagt: Wir wollen uns scheiden lassen, auseinander gelebt, oder er hat eine Freundin, oder ich mag ihn nicht mehr, wie auch immer. Und dann kommt immer, aber was ich nicht will, ist eine Doppelresidenz, weil, mein Mann hat gesagt, mein Mann hat sich erkuuuundigt, und dann hat er gesagt, er will eine Doppelresidenz, weil dann muss er nichts zahlen.

Sabine Bründler:
Im jetzigen Entwurf ist der Kindesunterhalt das erste Mal so geregelt, dass sich unterhaltspflichtige Eltern auch durch ein Mehr an Betreuung den Kindesunterhalt nicht umgehen können.

Sabina Riedl:
Das heißt, die Väter müssen in vollem Umfang weiterzahlen.

Sabine Bründler:
Wir reden von einem Arbeitsentwurf – das ist vielleicht wichtig zu sagen. Der Arbeitsentwurf befindet sich momentan auf Ebene der Fachabteilung. Und was man mit Sicherheit auch sagen kann, ist, dass die Diskussion noch nicht vorbei ist.

ORF (Stimme aus dem Off):
Eine Problemzone im Gesetz ist der Gewaltschutz. Bisher war es nicht leicht, einen gewalttätigen Partner von der Familie fernzuhalten, erzählt die Scheidungsanwältin (Helene Klaar) aus ihrer reichhaltigen Gerichtserfahrung.

Helene Klaar:
Ich hab einen Fall gehabt, da hat ein Kind dem Mann, der die Mutter geprügelt hat, in seiner Verzweiflung einen Eimer über den Kopf gestülpt, damit er nix mehr sieht und aufhört die Mutter zu hauen. Und da war eine lebensnahe Richterin, die selber Kinder hat und die hat ihm daraufhin das Besuchsrecht entzogen. Der wurde dieser Beschluss aufgehoben, mit der Begründung, dass sie ein Gutachten hätte einholen müssen, weil, es wäre ja möglich, dass sich dieses Kind heimlich nach dem Vater sehnt.

ORF (Stimme aus dem Off):
Ein teures Gutachten und einen teuren zweiten Gerichtsgang später, wurde dem Vater schließlich das Besuchsrecht entzogen. Solche Schlupflöcher im Gesetz soll es für Gewalttäter künftig nicht mehr geben, so das Justizministerium.

Sabine Bründler BMJ:
Kein Kind soll mehr gezwungen werden, Kontakt zu einem gewalttätigen Elternteil zu haben. Der aktuelle Entwurf stärkt demnach die Kinderrechte.

ORF (Stimme aus dem Off):
Wie immer das Gesetz letztlich aussehen wird, es bleibt – wie bei strittigen Scheidungen – reichlich Zündstoff, bis es in Kraft tritt.

 

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Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz

Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz

20. Juni 2022 Kommentare 1 Kommentar Newsletter abonnieren

PowerPoint zu FAMOD (Familienmodelle in Deutschland)

Ausgewählte Ergebnisse der Studie FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell

Hintergrund

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben. Durchgeführt wird es von Forschenden aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Anja Steinbach und Prof. Dr. Tobias Helms.

Unter soziologischen und rechtlichen Gesichtspunkten steht vor allem die Vielfalt gelebter Familienmodelle im Zentrum des Projekts. Dabei besteht das Ziel des Projekts FAMOD darin, die Lebenswelten von Müttern, Vätern und Kindern in den diversen Familienformen zu untersuchen. Um der Vielzahl unterschiedlicher Familienformen Rechnung zu tragen, wurden nicht nur verheiratete, sondern auch unverheiratete Eltern mit minderjährigen Kindern in der Studie berücksichtigt. Im Rahmen der Befragung wurde insbesondere das Wohlbefinden der einzelnen Familienmitglieder näher beleuchtet, um so spezifische Potenziale und Herausforderungen gelebter Familienformen identifizieren zu können.

Zu Beginn der Förderlaufzeit des Projekts wurde hierfür eine bundesweite Erhebung vorbereitet und durchgeführt. Die so gewonnenen Ergebnisse werden hinsichtlich der Implikationen für das gesellschaftliche Zusammenleben gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis diskutiert.

Studie „Familienmodelle in Deutschland“

Die zugehörige Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD): Zur Bedeutung des Wechselmodells für das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung” wurde 2020 fertiggestellt und ist auch als PDF-Download verfügbar.

Untersuchungsdesign

​Im Rahmen einer standardisierten Untersuchung wurden die Mitglieder von insgesamt 1.554 Familien befragt. Hierbei wurden persönliche Interviews mit Eltern und Kindern in verschiedenen Familienmodellen geführt. Der Fokus lag dabei sowohl auf Kernfamilien als auch auf Familien im Residenz- oder Wechselmodell. Im Wechselmodell leben Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. Anders gestaltet sich das Leben im Residenzmodell, in dem Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben.

Bei getrennten bzw. geschiedenen Eltern wurden auch die Elternteile befragt, die nicht (mehr) mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Zudem wurden ggf. neue Partnerinnen und Partner der getrennten Mütter und Väter, die gemeinsam mit den Kindern leben, in die Erhebung einbezogen. Die bundesweite Befragung wurde im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Januar 2020 durchgeführt und die erhobenen Daten gewähren einen Einblick in die vielfältigen Familienmodelle in Deutschland.

Kommentar zur Studie

Doppelresidenz.at hat die Studie im Detail angesehen und eine Zusammenfassung sowie eine Kritik verfasst. Hier ein Auszug:

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Doppelresidenzkinder werden in ihrer Wahl des Betreuungsmodells besser in ihren Wünschen berücksichtigt als Residenzkinder. Zwischen Wechselhäufigkeit und Stress der Kinder konnte kein Zusammenhang hergestellt werden. Doppelresidenzkinder wohnen näher zusammen. Sie sind gleich zufrieden mit der Mutter-Kind-Beziehung wie Residenzkinder – sowohl, was die Zeit als auch die Beziehungsqualität betrifft -, sind aber in beiden Kategorien zufriedener mit der Vater-Kind-Beziehung. Kinder im Doppelresidenzmodell weisen signifikant weniger psychische Probleme auf, leiden seltener unter psychosomatischen Beschwerden, haben einen allgemein besseren Gesundheitszustand, sind besser integriert in Gleichaltrigengruppen und haben bessere Noten in der Schule. Sie leiden seltener unter Loyalitätskonflikten, allerdings werden symmetrisch betreute Kinder mit hoher Konflikthäufigkeit der Eltern, als gefährdeter für Belastungen beschrieben (widerspricht anderen Studien), asymmetrisch betreute Kinder werden dagegen als am wenigsten gefährdet beschrieben.

Kritik:

Die Zahlen der Studie (auf denen die oben stehende Zusammenfassung basiert) sprechen eine andere Sprache als die Interpretationen. Sieht man sich die Zahlen an, sind jene des Wechselmodells in vielen Bereichen signifikant überlegen, in manchen jenen des Residenzmodells gleichwertig, nie unterlegen. Liest man die Interpretationen bekommt man immer wieder den umgekehrten Eindruck. Dementsprechend gibt es viele Widersprüchlichkeiten und unbelegte Schlussfolgerungen. Internationale Studien werden völlig ignoriert. Deutsche Studienautoren werden nachweislich falsch zitiert. Eine bedeutende deutsche Studie, die eine weitaus größere Verbreitung des Wechselmodells bescheinigt, verschwiegen. Ziel/Auftrag der Studie schien es zu sein, das symmetrische Wechselmodell zu diskreditieren. Was mit Zahlen nicht gelang wurde mittels Interpretation in einem Bereich hingebogen. Bilanziert man die Ergebnisse zum Wechselmodell mit dem Residenzmodell, zeigt sich die eindeutige Überlegenheit des Wechselmodells.

Hier zu: FAMOD Zusammenfassung und Kritik

Downloads

  • Studie “Familienmodelle in Deutschland (FAMOD)” (PDF)
  • Kommentar doppelresidenz.at zur Studie FAMOD (PDF)
  • FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell (PPP)

 

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Trennungskinder: Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter? – die “Doppelresidenz”

Trennungskinder: Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter? – die “Doppelresidenz”

19. Juni 2022 Kommentare 0 Kommentare Newsletter abonnieren

Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile und das geht am besten über zwei Hauptwohnsitze. Anton Pototschnig im Interview mit Christina Luef.

Was ist unter dem Begriff „Doppelresidenz“ zu verstehen und was ist das Anliegen der Plattform „Doppelresidenz“?

Anton Pototschnig: Doppelresidenz bedeutet, dass Kinder von getrennt lebenden Eltern bei Vater und Mutter den Alltag erleben können, also möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen und das Sorgerecht bei beiden liegt. Das Anliegen der Plattform ist es, diesbezüglich ein anderes Bewusstsein zu etablieren, indem die Vorteile dieser Regelung für das Kind und die Eltern sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die Doppelresidenz, wie in Belgien, als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu etablieren.

Warum ist aus Sicht des Kindes die Möglichkeit so wichtig, bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen aufzuwachsen?

Kinder wollen nach der Trennung bzw. Scheidung möglichst viel Kontakt zu Mutter und Vater haben und eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Eltern erleben. Studien zu Trennungs- und Scheidungskindern kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich viel Kontakt zu beiden Elternteilen und Alltagsbezug positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Die Doppelresidenz schafft dafür die besten Voraussetzungen.

Welche Gefahren könnte ein doppelter Hauptwohnsitz für ein Kind bergen?

Nicht alle Kinder könnten mit zwei Hauptwohnsitzen gleich gut zurecht kommen. Das Gefühl des Entwurzeltseins könnte sich einstellen. Beachten muss man dabei aber, dass sich Kinder in sehr starken Loyalitäten befinden. Intensive Beratung und Begleitung der Eltern nach der Trennung sollten besonders im Konfliktfall unerlässlich sein.

Wie funktioniert das Modell „Doppelresidenz“ in der Praxis?

Es gibt verschiedenste Regelungen: eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater oder drei Tage hier, vier Tage dort; an den Wochenenden alternierender Aufenthalt bei Mutter und Vater und unter der Woche täglich abwechselnd oder monatlich dem Dienstplan angepasste Übergaben. Die Übergabe kann ausschließlich über Institutionen (Kindergarten oder Schule) oder direkt erfolgen. Wichtig ist, darauf zu reagieren, wenn es für die Kinder nicht mehr stimmig ist.

Kann das Modell auch funktionieren, wenn die Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung in unterschiedlichen Orten leben?

Erfahrungen zeigen, dass die Doppelresidenz auch dann funktionieren kann, wenn Eltern an unterschiedlichen Orten leben. Wichtig ist, dass Schule und Kindergarten gut erreichbar sind und Freundschaften auf beiden Seiten gepflegt werden können. Auch bei aufrechter Ehe besuchen Kinder oft die „beste Schule“ weit vom Wohnort entfernt. Es gibt Schulfreunde und die Freunde von zu Hause. Wichtig ist auch, hier wieder „nahe am Kind“ zu sein, Bedürftigkeiten und Nöte wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Doppelresidenz ist kein Dogma, sondern eine Chance für alle Beteiligten.

Welche Probleme könnten bei der Umsetzung des Modells auftauchen und wie könnte man diesen begegnen?

Es könnte zu Streitigkeiten und Spannungen direkt bei der Übergabe kommen. Die Alternative dazu wäre eine Übergabe nur über Institutionen.
Das Hin- und Hertransportieren der vielen Sachen, die das Kind benötigt, könnte wegfallen, wenn das Auto mit allen wichtigen Dingen jeweils jener Elternteil hat, der das Kind bei sich hat.
Das Kind kommt von einem Elternteil ständig mit verschmutzter Kleidung zurück. Eine Lösung dafür wäre, dass das Kind bei jedem Elternteil einen eigenen Kleiderbestand hat.
Eltern haben mit den Kindern meist einen sehr unterschiedlichen Umgang. Was während der Ehe als gut und ergänzend betrachtet wird, wird danach von einem Elternteil oft als negativ empfunden. Die eigene Umgangsart wird zur Maxime erhoben. Die Akzeptanz der Eltern dem jeweilig anderen Elternteil gegenüber ist wichtig. Für die Entwicklung des Kindes ist es von Vorteil. Beratung wäre in diesem Fall angebracht.

Sind Ihrer Meinung nach rechtliche Änderungen notwendig, um die Vorstellungen der Plattform zu unterstützen?

Unbedingt! Die Doppelresidenz ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen. Selbst bei der Obsorge beider Elternteile ist ein hauptsächlicher Aufenthaltsort nötig. Derzeit kann man diese Regelung nur aufgrund einer privaten Vereinbarung leben. Bei getrennt lebenden Eltern muss entweder einem Elternteil die Obsorge allein zugewiesen werden, oder es muss bei der Obsorge beider Elternteile ein hauptsächlicher Aufenthalt festgelegt werden. Dies hat den Nachteil, dass einerseits suggeriert wird, dieses Modell sei a priori nicht gut fürs Kind, andererseits führt das Ungleichgewicht in rechtlicher Hinsicht vermehrt zu Konflikten. Einem Elternteil wird de facto, nicht de jure, das alleinige Recht übertragen, darüber zu entscheiden ob, wie lange, wie oft, mit wem, in welchen Zeitabständen und wie Besuchskontakte auszusehen haben. Hält sich der Besuchselternteil nicht an dieses Diktat, wird oft mit der Einschränkung oder dem völligen Abbruch der Besuchskontakte gedroht. Dies macht den einen Elternteil zum „Gatekeeper“ und führt zur Infantilisierung des anderen. Ein Machtgefälle gegenüber dem eigenen Kind ist die Folge. Daraus entstehen Kränkungen, Ohnmachtsgefühle und Aggressionen. Durch die derzeitige gesetzliche Regelung werden Konflikte prolongiert und die Gefahr des Rückzugs eines Elternteiles gefördert. Beides – wie bereits erwähnt – Hauptbelastungsfaktoren für das Kind. Deshalb ist es nötig, die Doppelresidenz als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu verankern, von dem nur abgewichen werden darf, wenn sie sich negativ auf das Kind auswirken sollte.

In welchen Bereichen sollte man sonst noch ansetzen?

Man sollte finanzielle Anreize schaffen, um Karenzurlaub (Elternzeit) für beide Elternteile attraktiv zu machen. Generell sollten öffentliche Diskurse, Kampagnen und Bildungsmaßnahmen über die Vater- und Mutterrolle veranstaltet werden mit dem Ziel einer Dekonstruktion von Männlichkeit und Weiblichkeit. Die Errichtung von spezialisierten, gut geschulten und breit gestreuten Beratungseinrichtungen wäre ein weiterer Punkt. Zu guter Letzt müsste zum Thema Doppelresidenz auch mehr geforscht werden.

Anton Pototschnig hat die Plattform Doppelresidenz ins Leben gerufen, nachdem sein Kontakt zu seinem Kind ohne nachvollziehbare Begründung radikal eingeschränkt wurde. Das Online-Portal bietet neben Informationen und Literaturtipps auch die Möglichkeit, eigene Beiträge und Kommentare zum Thema zu veröffentlichen.

Das Interview führte Christina Luef.

Quelle

Dieser Artikel erschien ebenfalls in der Zeitschrift “beziehungsweise”, Ausgabe 05/2008 und ist auch auf familienhandbuch.de abrufbar.

Übernahme mit freundlicher Genehmigung durch das Österreichisches Institut für Familienforschung.

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Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland

3. Juni 2022 Kommentare 0 Kommentare Newsletter abonnieren

Eltern-Kind-Entfremdung. Es gibt sie.

“Kinder mit hochstrittigen Eltern müssen den Verlust [eines Elternteiles] hinnehmen, dürfen nicht einmal trauern und erleben obendrein, dass die Hälfte ihres Erbgutes von einem ganz schlimmen Menschen kommt.”
Dr. Charlotte Michel-Biegel Erziehungswissenschafterin, Gutachterin und Verfahrensbeiständin in Kindschaftsverfahren u.v.a.m.

Download Zustandsbericht als PDF:

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Richterliche Willkür

Richterliche Willkür

1. Juni 2022 Kommentare 0 Kommentare Newsletter abonnieren

Die Kronenzeitung berichtet von jahrelangen Verfahren ohne Entscheidung, trotz dutzender Stellungnahmen für Kontakte der Kinder zum Vater, verhindern Richter*innen durch Untätigkeit und Unentschlossenheit den Kontakt.

Als ein besonders skurriler, aber sicher kein Einzelfall, kann wohl der Richter gesehen werden, der nach 6 Jahren, sich dazu entschließt sich selbst als befangen zu erklären.
Ein anderer Vater hat ebenfalls über Jahre keinen Kontakt zu seinen Kindern. Der Richter der den Fall bearbeitet ist gleichzeitig Hausbesitzer. Die Mutter die die Kontakte verhindert ist Untermieterin beim Richter. Die Befangenheitsbeschwerde des Vaters wird abgewiesen.
In einem anderen Fall weigert sich die Richterin explizit einen Beschluss zu fällen, weil sie sich sicher ist, dass einer der beiden Elternteile einen Rekurs einbringen wird. Das will sie nicht und fällt daher auch keinen Beschluss.
Die Kinder sehen in allen Fällen die Väter nicht – teilweise über Jahre.
Völlige Willkür auf der einen Seite, völlige Ohnmacht auf der anderen.
Kindeswohlgefährdung per richterlicher Untätigkeit.

Pototschnig Anton

 

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