“Ich werde das Kind nicht zwingen”
Kommentar von Anton Pototschnig, Obmann von Wir Väter und Plattform Doppelresidenz zum heutigen internationalen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung.
Kommentar von Anton Pototschnig, Obmann von Wir Väter und Plattform Doppelresidenz zum heutigen internationalen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung.
Damit Trennungs- und Scheidungskinder den Alltag mit beiden Elternteilen gleichermaßen leben können, benötigt es klare rechtliche Rahmenbedingungen. Das ist in Österreich nicht der Fall.
Während in der Schweiz seit Jahren die Doppelresidenz gesetzlich geregelt ist und nun sogar zur Norm werden soll, blockiert Bundesministerin Raab seit rund einem Jahr ein neues Kindschaftsrecht.
In Österreich ist es normal, dass nach einer Trennung ein Elternteil die Last der Verantwortung alleine aufgebürdet bekommt und einer im Kontakt zum Kind auf 4 Tage im Monat beschränkt wird. So als würde die Liebe zu diesem nicht zählen. Bundesministerin Raab will daran nichts ändern. Loyalitätskonflikte der Kinder, Doppelbelastung und die damit zusammenhängenden Probleme der Mütter, Beziehungsverlust für Väter, sind ihr offensichtlich egal.
Justizministerium Zadic hat unter Beteiligung der Zivilgesellschaft ein Konzept ausgearbeitet, zu dem Bundesministerin Raab Stellung beziehen soll, damit es beschlossen werden kann. Bundesministerin Raab aber blockiert. Warum? Wahlkampftaktik? Ignoranz gegenüber Kindern und Eltern? Ignoranz gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement? Reine Machtpolitik?
De facto lässt sie mit ihrer Untätigkeit Kinder, Mütter und Väter im Stich.
Wir wollen Bundesministerin Raab dazu bewegen, dass bereits ausgearbeitetes Gesetz in die Umsetzung zu bringen.
Dazu treffen wir uns am Montag 18. Dezember um 8 Uhr morgens, vor dem Bundeskanzleramt (Ballhausplatz 2, 1010 Wien) um mit dem Slogan:
„Raab: Lass der Doppelresidenz Flügel wachsen!“ und „Schluss mit der Blockade!“ Druck zu machen.
Kommt auch.
Schickt Bundesministerin Raab diese Nachricht weiter und kommentiert sie mit eigenen Worten.
www.wir-vaeter.at
Die Doppelresidenz („alternierende Obhut“) ist in der Schweiz schon seit Jahren gesetzlich verankert. Die alleinige Obhut ist demnach nur anzuordnen, wenn konkrete Gründe dagegensprechen. Motto: „Kinder haben das Recht, mit Vater und Mutter und der jeweiligen Verwandtschaft gleich viel Zeit zu verbringen. Dieses Recht der Kinder geht den individuellen Elterninteressen vor.“ Nachdem viele Richter:innen von der Regelung keine Notiz nehmen, hat der Schweizer Nationalrat im September 2023 mit sehr deutlicher Mehrheit beschlossen, die Doppelresidenz zur Norm zu erklären.
Replik von Anton Pototschnig auf den Gastkommentar der Sozioligin Brita Krucsays im Standardinterview vom 13.10.2023 (ein Konglomerat an haarsträubenden Theorien, Verdrehungen und Unterstellungen die darauf abzielen, die Doppelresidenz als Instrument eines antifeministisch-kapitalistischen Regimes darzustellen, mit einer unheilvollen Allianz verirrter Linker und konservativ-reaktionärer Väterrechtler als blinde Helfer).