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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

17. Dezember 2013 Newsletter abonnieren

Die Schweiz ist im Begriff deren Gesetz dahingehend zu verändern, dass die alternierende Betreuung nach der Trennung der Eltern auch gegen den Willen eines Elternteiles beschlossen werden kann. Ein entsprechender Antrag von Bundespräsident und Bundeskanzlerin wurde bereits eingebracht.

Auf der Seite 36 der folgenden Seite kann der Wortlaut nachgelesen werden.

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/gesellschaft/gesetzgebung/unterhalt/bot-d.pdf
(Im Inhaltsverzeichnis auf Seite 4: Alternierende Obsorge anklicken – und schon haben sie die richtige Stelle)

lg.
Pototschnig Anton

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Ein Gedanke zu „Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils“

  1. Andreas W. sagt:
    30. Oktober 2014 um 10:28 Uhr

    Da habe ich nach langem zähem Ringen “Doppelresidenz” mit der scheidungswilligen Exfrau ausgehandelt und nur ein halbes Jahr später hat sie meinen 15 jährigen Sohn manipuliert, dass er mit der “Gesamtsituation unzufrieden” ist und schwubs waren meine Söhne bei ihr und ich darf jedes zweite Wochenende mit ihnen verbringen!
    In diesem Punkt ist die Gesetzgebung in Österreich ein schlechter Witz!

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