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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg pro Doppelresidenz

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg pro Doppelresidenz

25. August 2019 Newsletter abonnieren

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nimmt Stellung:

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg spricht sich aufgrund der positiven wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Empfehlung der Europäischen Versammlung dafür aus, Eltern das Modell der Doppelresidenz zu eröffnen, indem es gesetzlich implementiert wird.

Zitat: „Aus langjähriger Erfahrung der Kinder- und JugendanwältInnen und der Kinderbeistände kann angemerkt werden, dass die Doppelresidenz für manche Kinder unter gewissen Voraussetzungen die geeignete Form der Familiengestaltung nach Trennung darstellt, nicht jedoch für alle. So unterschiedlich die Menschen sind,
so verschieden sind auch die individuellen Persönlichkeiten der einzelnen Kinder mit ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Kontakt, Sicherheit, Kontinuität, Flexibilität, Anbindung, Spontaneität, Offenheit für Neues, Strukturiertheit sowie die Fähigkeit der Bewältigung dieser Herausforderungen. Darüber hinaus ist der Faktor Zeit nicht der alleinige Gradmesser für eine gelungene Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Das Doppelresidenzmodell sollte daher als eine Möglichkeit von mehreren, nicht jedoch als Dogma, verstanden werden.“

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