Skip to content
Doppelresidenz.at
  • Startseite
  • Informationen
    • Warum Doppelresidenz?
    • Offener Brief an die Justizministerin Zadic 2020
    • Wichtiges kurz
    • Vorteile der Doppelresidenz
    • Fragen und Antworten
    • Forschung/Fachartikel, -bücher, Studien
    • Forderungen
    • Wechselhäufigkeit: DR vs RM
    • Initiative „Getrennt gemeinsam Eltern sein“
    • Rechtliche Situation / Unterhalt
      • Alimente
    • PA(S) bzw. Eltern-Kind-Entfremdung
    • andere Länder
    • Bücher
  • Downloads
    • Leitfaden Doppelresidenz
    • Links
    • Folder zur Initiative “Getrennt gemeinsam Eltern sein”
    • Recherche-Dossier zum DR-Modell
    • Referate zur Fachtagung Doppelresidenz
    • Folder zur Doppelresidenz
  • Kooperationen
  • News
    • Newsletter
    • Bluesky
    • Fachtagung Doppelresidenz
    • Medien
    • Termine
  • Wir über uns
    • Beratung
    • Spenden
    • Kontakt
    • Impressum
  • Newsletter
  • Suche

Doppelresidenz.at

Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

17. Dezember 2013 Newsletter abonnieren

Die Schweiz ist im Begriff deren Gesetz dahingehend zu verändern, dass die alternierende Betreuung nach der Trennung der Eltern auch gegen den Willen eines Elternteiles beschlossen werden kann. Ein entsprechender Antrag von Bundespräsident und Bundeskanzlerin wurde bereits eingebracht.

Auf der Seite 36 der folgenden Seite kann der Wortlaut nachgelesen werden.

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/gesellschaft/gesetzgebung/unterhalt/bot-d.pdf
(Im Inhaltsverzeichnis auf Seite 4: Alternierende Obsorge anklicken – und schon haben sie die richtige Stelle)

lg.
Pototschnig Anton

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Newsletter

Newsletter abonnieren

Artikel

Beitrags-Navigation

VORHERIGER
Tiroler Tageszeitung: Fast die Hälfte der Trennungskinder hat keinen Kontakt zum Vater
NÄCHSTER
Island: 96 % der Väter gehen in Karenz

Ein Gedanke zu „Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils“

  1. Andreas W. sagt:
    30. Oktober 2014 um 10:28 Uhr

    Da habe ich nach langem zähem Ringen “Doppelresidenz” mit der scheidungswilligen Exfrau ausgehandelt und nur ein halbes Jahr später hat sie meinen 15 jährigen Sohn manipuliert, dass er mit der “Gesamtsituation unzufrieden” ist und schwubs waren meine Söhne bei ihr und ich darf jedes zweite Wochenende mit ihnen verbringen!
    In diesem Punkt ist die Gesetzgebung in Österreich ein schlechter Witz!

Kommentare sind geschlossen.

Kommentare sind geschlossen.

Suche

Weitere Ergebnisse anzeigen

Filter anwenden
Nur exakte Treffer
Suche im Titel
Suche im Inhalt

Newsletter/Beiträge abonnieren

Loading

Twitter

Follow @DoppelresidenzA

Youtube Kanal

weitere Videos

Neueste Kommentare

  • Annemarie bei Offener Brief an die Justizministerin
  • Andres bei Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz
  • Mag. Manfred Zierlinger bei Kleine Zeitung berichtet über Forderungen der Initiative
  • Sabine bei Familie C
  • Franz bei Offener Brief an die Justizministerin

Neueste Beiträge

  • Wohnprojekt Wientalterrassen: Eine Chance für Doppelresidenz-Eltern in Wien

  • Wahlkampf 2024 ohne Familienrecht – ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen bleibt völlig unberücksichtigt

  • Kinder leiden bei Scheidung auch gesundheitlich

  • “Ich werde das Kind nicht zwingen”

  • Aufruf zur Kundgebung am 18.12.2023 um 8 Uhr am Ballhausplatz

Kooperationspartner

 

 

Rainbows – Hilfe in stürmischen Zeiten

getrennt gemeinsam Eltern sein

© 2025   doppelresidenz.at - Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung