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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Doppelresidenz im Regierungsprogramm

Doppelresidenz im Regierungsprogramm

17. Dezember 2017 Newsletter abonnieren

ÖVP und FPÖ haben in ihrem Regierungsprogramm die Einführung der Doppelresidenz beschlossen.
Ein wesentlicher Fortschritt im Familienrecht ist zu erwarten.
Die Gleichstellung der Geschlechter gegenüber dem Kind.
Väter und Mütter begegnen sich hinkünftig auf Augenhöhe.

Damit ist ein Grundstein gelegt zu mehr Chancengleichheit, auf familärer und beruflicher Ebene, für Mütter und Väter.

Ein weiterer sehr wichtiger Schritt wäre die Demokratisierung des Verfahrensrechtes.
Ziel sollte es sein, von den hierarchischen Entscheidungsprozessen (Richter und Sachverständige) wezukommen und alles dran zu setzen die Eltern wieder in ihrer Entscheidungskompetenz, zum Wohle des Kindes, zu stärken.

Das es geht ist schon vielfach bewiesen.

Pototschnig Anton

 

 

 

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3 Gedanken zu „Doppelresidenz im Regierungsprogramm“

  1. Clem sagt:
    25. Dezember 2017 um 15:28 Uhr

    Es gibt überraschend viel zum Verfahrensrecht. Da steht etwas von massiven Verbesserung von “Familienrichtern”, von Änderungen bei Sachverständigen, von fixen Fristen für erste Verhandlungen etc.
    Auch Verbesserungen die nur Juristen (und interessierte Laien) kennen, zB steht darin, dass Instanzen öfters Sachentscheidungen fällen sollen. Das nennt man auch meritorische Entscheidungen. Manche Landesgerichte als Instanz im Familienrecht machen das durchaus, andere überhaupt nie. Das ist durchaus wichtig weil es bewirkt, dass ein Fehlurteil viel schneller behoben wird. Wir wissen alle, was viele Richterinnen am BG machen, wenn sie den Fall vom LG (leider auch OGH) retour bekommen. Den Entscheid missachten! Aber als “nur an das Gesetz” gebundene Richter kannst eben schwer was dagegen machen und die Zeit spielt gegen den, der das Kind nicht hat, das ist meist der Vater.

  2. Robert sagt:
    26. Januar 2018 um 16:56 Uhr

    Das schmerzhafte an schönen Träumen ist die Konfrontation mit der Realität. Eine Verankerung der Doppelresidenz im Familienrecht macht nur dann Sinn, wenn der kontaktberechtigte Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils einen Antrag stellen kann und eine Doppelresidenz gegebenenfalls auch gegen den Willen des anderen Elternteils beschlossen werden kann bzw. eine Abweisung nachvollziehbar BEGRÜNDET werden muss – siehe Kindeswohlgefährdung. Eine funktionierende Kommunikation zwischen den Elternteilen ist sicherlich wünschenswert – setzt man diese allerdings voraus, kommt es einer Handlungsanweisung zum Boykott gleich (will ich eine Doppelresidenz verhindern, macht es Sinn, Kommunikation zu boykottieren).

  3. Oliver sagt:
    8. Februar 2018 um 17:14 Uhr

    Liebes Team !

    Als direkt Betroffener der derzeitigen Kontaktrechtsregelung
    die laut Aussagen von Jugendamt, Rainbows und Anwälten einen
    einzigen Kontakt pro Woche zu meiner dreijährigen Tochter als das einzig rechtlich durchsetzbare Minimum erachten, würde ich das Modell
    der Doppelresidenz als Standard lieber heute als morgen wünschen, da jeder Tag, an dem ich mein Tochter nicht sehen kann, nicht mit ihr spielen kann, ein trauriger Tag ist und uns ein Stück weit entfernt. Die Zukunft
    aller von ihren (meist) Vätern getrennt aufwachsenden Kindern beginnt genau jetzt und jeder Tag ohne Bestärkung, Vertrauen, aktive spürbare Anteilnahme durch den anderen Elternteil schwächt unsere Kinder ihr ganzes Leben.
    Ich ersuche alle zuständigen Verantwortlichen gemeinsame Anstrengungen für die raschestmögliche Umsetzung der europäischen Richtlinien zu unternehmen !

    Aus Liebe zu meiner Tochter und allen durch Trennung
    “Elternhauslos” gewordenen Kinder.

    Oliver

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