Skip to content
Doppelresidenz.at
  • Startseite
  • Informationen
    • Warum Doppelresidenz?
    • Offener Brief an die Justizministerin Zadic 2020
    • Wichtiges kurz
    • Vorteile der Doppelresidenz
    • Fragen und Antworten
    • Forschung/Fachartikel, -bücher, Studien
    • Forderungen
    • Wechselhäufigkeit: DR vs RM
    • Initiative „Getrennt gemeinsam Eltern sein“
    • Rechtliche Situation / Unterhalt
      • Alimente
    • PA(S) bzw. Eltern-Kind-Entfremdung
    • andere Länder
    • Bücher
  • Downloads
    • Leitfaden Doppelresidenz
    • Links
    • Folder zur Initiative “Getrennt gemeinsam Eltern sein”
    • Recherche-Dossier zum DR-Modell
    • Referate zur Fachtagung Doppelresidenz
    • Folder zur Doppelresidenz
  • Kooperationen
  • News
    • Newsletter
    • Bluesky
    • Fachtagung Doppelresidenz
    • Medien
    • Termine
  • Wir über uns
    • Beratung
    • Spenden
    • Kontakt
    • Impressum
  • Newsletter
  • Suche

Doppelresidenz.at

Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Schweiz: Kommission will alternierende Obhut fördern

Schweiz: Kommission will alternierende Obhut fördern

15. Oktober 2022 Newsletter abonnieren

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat der parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449 «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Initiative möchte gesetzlich festhalten, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut zukünftig nicht mehr entgegenstehen soll. Man spricht von alternierender Obhut, wenn der Betreuungsanteil der Eltern bei mindestens 30 bis 35 Prozent liegt.

Die Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsame elterliche Sorge, die seit 2014 zur Regel geworden ist, in rund 80 Prozent der Fälle angewendet wird. Was die Obhut betrifft, so entscheiden sich die erstinstanzlichen Richter und Richterinnen bei einer Trennung im Falle von Spannungen zwischen den Eltern, auch wenn diese nicht gravierend sind, aber überwiegend gegen die alternierende Obhut und wenden stattdessen die traditionelle Lösung an, wonach die Obhut einem Elternteil zugeteilt wird und dem andern Elternteil ein Besuchsrecht zusteht. In der Schweiz leben die Kinder von getrennten Eltern folglich in 85 bis 90 Prozent der Fälle bei einem Elternteil und sehen den anderen Elternteil nur an zwei Wochenenden, d.h. an vier Tagen, pro Monat. Die Kommission weist darauf hin, dass heutzutage in vielen Familien beide Elternteile sehr engagiert in der Erziehung sind und viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Wenn ein Elternteil nach der Trennung seine Kinder nur noch vier Tage pro Monat sehen kann ist dies sowohl für den betroffenen Elternteil wie auch für die Kinder eine sehr schmerzhafte Situation. Die Kommission ist überzeugt, dass das Kindeswohl mit der alternierenden Obhut besser gewahrt ist, selbst dann wenn es zwischen den getrennten Eltern Konflikte gibt. Die Kommission erachtet es deshalb als wichtig, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche festgehalten hat, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht, kodifiziert wird und sich das Modell auch an den erstinstanzlichen Gerichten durchsetzen kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erhält somit den Auftrag innert zwei Jahren eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Quelle: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2022-10-14.aspx?lang=1031

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Metastudien-Analyse von Linda Nielsen

Metastudien-Analyse von Linda Nielsen

13. Oktober 2022 Newsletter abonnieren

Prof. Linda Nielson, US Jugend- und Erziehungswissenschafterin, erstellte 2013 und 2017 Metastudien, die sich vor allem mit dem Zusammenhang von Konflikten und der Doppelresidenz beschäftigten. Die ausgewerteten Studien umfassen 30 Jahre Forschung. Hier ein kleiner Auszug:

  1. In allen 54 Studien zeigten Kinder in Nachtrennungsarrangements gemeinsamer Elternschaft bessere Untersuchungsergebnisse als Kinder im Residenzmodell. (Situationen, in denen Kinder vor Vernachlässigung oder Gewalt bereits vor der Trennung geschützt werden mussten wurden nicht einbezogen)
  2. Kleinkinder und Babys zeigten in Betreuungsarrangements gemeinsamer Elternschaft keine schlechteren Anpassungsleistungen als im Residenzmodell.
  3. Auch unter Berücksichtigung des Elternkonflikts erging es Kindern in Betreuungsarrangements gemeinsamer Elternschaft grundsätzlich und nach vielen Maßstäben des Kindeswohls besser als im Residenzmodell.
  4. Auch unter Berücksichtigung des Familieneinkommens.

Download Linde Nielsen Zusammenfassung (PDF)

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz

Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz

20. Juni 2022 Kommentare 1 Kommentar Newsletter abonnieren

PowerPoint zu FAMOD (Familienmodelle in Deutschland)

Ausgewählte Ergebnisse der Studie FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell

Hintergrund

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben. Durchgeführt wird es von Forschenden aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Anja Steinbach und Prof. Dr. Tobias Helms.

Unter soziologischen und rechtlichen Gesichtspunkten steht vor allem die Vielfalt gelebter Familienmodelle im Zentrum des Projekts. Dabei besteht das Ziel des Projekts FAMOD darin, die Lebenswelten von Müttern, Vätern und Kindern in den diversen Familienformen zu untersuchen. Um der Vielzahl unterschiedlicher Familienformen Rechnung zu tragen, wurden nicht nur verheiratete, sondern auch unverheiratete Eltern mit minderjährigen Kindern in der Studie berücksichtigt. Im Rahmen der Befragung wurde insbesondere das Wohlbefinden der einzelnen Familienmitglieder näher beleuchtet, um so spezifische Potenziale und Herausforderungen gelebter Familienformen identifizieren zu können.

Zu Beginn der Förderlaufzeit des Projekts wurde hierfür eine bundesweite Erhebung vorbereitet und durchgeführt. Die so gewonnenen Ergebnisse werden hinsichtlich der Implikationen für das gesellschaftliche Zusammenleben gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis diskutiert.

Studie „Familienmodelle in Deutschland“

Die zugehörige Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD): Zur Bedeutung des Wechselmodells für das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung” wurde 2020 fertiggestellt und ist auch als PDF-Download verfügbar.

Untersuchungsdesign

​Im Rahmen einer standardisierten Untersuchung wurden die Mitglieder von insgesamt 1.554 Familien befragt. Hierbei wurden persönliche Interviews mit Eltern und Kindern in verschiedenen Familienmodellen geführt. Der Fokus lag dabei sowohl auf Kernfamilien als auch auf Familien im Residenz- oder Wechselmodell. Im Wechselmodell leben Kinder abwechselnd zu etwa gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. Anders gestaltet sich das Leben im Residenzmodell, in dem Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben.

Bei getrennten bzw. geschiedenen Eltern wurden auch die Elternteile befragt, die nicht (mehr) mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Zudem wurden ggf. neue Partnerinnen und Partner der getrennten Mütter und Väter, die gemeinsam mit den Kindern leben, in die Erhebung einbezogen. Die bundesweite Befragung wurde im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Januar 2020 durchgeführt und die erhobenen Daten gewähren einen Einblick in die vielfältigen Familienmodelle in Deutschland.

Kommentar zur Studie

Doppelresidenz.at hat die Studie im Detail angesehen und eine Zusammenfassung sowie eine Kritik verfasst. Hier ein Auszug:

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Doppelresidenzkinder werden in ihrer Wahl des Betreuungsmodells besser in ihren Wünschen berücksichtigt als Residenzkinder. Zwischen Wechselhäufigkeit und Stress der Kinder konnte kein Zusammenhang hergestellt werden. Doppelresidenzkinder wohnen näher zusammen. Sie sind gleich zufrieden mit der Mutter-Kind-Beziehung wie Residenzkinder – sowohl, was die Zeit als auch die Beziehungsqualität betrifft -, sind aber in beiden Kategorien zufriedener mit der Vater-Kind-Beziehung. Kinder im Doppelresidenzmodell weisen signifikant weniger psychische Probleme auf, leiden seltener unter psychosomatischen Beschwerden, haben einen allgemein besseren Gesundheitszustand, sind besser integriert in Gleichaltrigengruppen und haben bessere Noten in der Schule. Sie leiden seltener unter Loyalitätskonflikten, allerdings werden symmetrisch betreute Kinder mit hoher Konflikthäufigkeit der Eltern, als gefährdeter für Belastungen beschrieben (widerspricht anderen Studien), asymmetrisch betreute Kinder werden dagegen als am wenigsten gefährdet beschrieben.

Kritik:

Die Zahlen der Studie (auf denen die oben stehende Zusammenfassung basiert) sprechen eine andere Sprache als die Interpretationen. Sieht man sich die Zahlen an, sind jene des Wechselmodells in vielen Bereichen signifikant überlegen, in manchen jenen des Residenzmodells gleichwertig, nie unterlegen. Liest man die Interpretationen bekommt man immer wieder den umgekehrten Eindruck. Dementsprechend gibt es viele Widersprüchlichkeiten und unbelegte Schlussfolgerungen. Internationale Studien werden völlig ignoriert. Deutsche Studienautoren werden nachweislich falsch zitiert. Eine bedeutende deutsche Studie, die eine weitaus größere Verbreitung des Wechselmodells bescheinigt, verschwiegen. Ziel/Auftrag der Studie schien es zu sein, das symmetrische Wechselmodell zu diskreditieren. Was mit Zahlen nicht gelang wurde mittels Interpretation in einem Bereich hingebogen. Bilanziert man die Ergebnisse zum Wechselmodell mit dem Residenzmodell, zeigt sich die eindeutige Überlegenheit des Wechselmodells.

Hier zu: FAMOD Zusammenfassung und Kritik

Downloads

  • Studie “Familienmodelle in Deutschland (FAMOD)” (PDF)
  • Kommentar doppelresidenz.at zur Studie FAMOD (PDF)
  • FAMOD_Wechselmodell versus Residenzmodell (PPP)

 

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Trennungskinder: Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter? – die “Doppelresidenz”

Trennungskinder: Gleich viel Zeit bei Vater und Mutter? – die “Doppelresidenz”

19. Juni 2022 Kommentare 0 Kommentare Newsletter abonnieren

Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile und das geht am besten über zwei Hauptwohnsitze. Anton Pototschnig im Interview mit Christina Luef.

Was ist unter dem Begriff „Doppelresidenz“ zu verstehen und was ist das Anliegen der Plattform „Doppelresidenz“?

Anton Pototschnig: Doppelresidenz bedeutet, dass Kinder von getrennt lebenden Eltern bei Vater und Mutter den Alltag erleben können, also möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen und das Sorgerecht bei beiden liegt. Das Anliegen der Plattform ist es, diesbezüglich ein anderes Bewusstsein zu etablieren, indem die Vorteile dieser Regelung für das Kind und die Eltern sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die Doppelresidenz, wie in Belgien, als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu etablieren.

Warum ist aus Sicht des Kindes die Möglichkeit so wichtig, bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen aufzuwachsen?

Kinder wollen nach der Trennung bzw. Scheidung möglichst viel Kontakt zu Mutter und Vater haben und eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Eltern erleben. Studien zu Trennungs- und Scheidungskindern kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich viel Kontakt zu beiden Elternteilen und Alltagsbezug positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Die Doppelresidenz schafft dafür die besten Voraussetzungen.

Welche Gefahren könnte ein doppelter Hauptwohnsitz für ein Kind bergen?

Nicht alle Kinder könnten mit zwei Hauptwohnsitzen gleich gut zurecht kommen. Das Gefühl des Entwurzeltseins könnte sich einstellen. Beachten muss man dabei aber, dass sich Kinder in sehr starken Loyalitäten befinden. Intensive Beratung und Begleitung der Eltern nach der Trennung sollten besonders im Konfliktfall unerlässlich sein.

Wie funktioniert das Modell „Doppelresidenz“ in der Praxis?

Es gibt verschiedenste Regelungen: eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater oder drei Tage hier, vier Tage dort; an den Wochenenden alternierender Aufenthalt bei Mutter und Vater und unter der Woche täglich abwechselnd oder monatlich dem Dienstplan angepasste Übergaben. Die Übergabe kann ausschließlich über Institutionen (Kindergarten oder Schule) oder direkt erfolgen. Wichtig ist, darauf zu reagieren, wenn es für die Kinder nicht mehr stimmig ist.

Kann das Modell auch funktionieren, wenn die Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung in unterschiedlichen Orten leben?

Erfahrungen zeigen, dass die Doppelresidenz auch dann funktionieren kann, wenn Eltern an unterschiedlichen Orten leben. Wichtig ist, dass Schule und Kindergarten gut erreichbar sind und Freundschaften auf beiden Seiten gepflegt werden können. Auch bei aufrechter Ehe besuchen Kinder oft die „beste Schule“ weit vom Wohnort entfernt. Es gibt Schulfreunde und die Freunde von zu Hause. Wichtig ist auch, hier wieder „nahe am Kind“ zu sein, Bedürftigkeiten und Nöte wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Doppelresidenz ist kein Dogma, sondern eine Chance für alle Beteiligten.

Welche Probleme könnten bei der Umsetzung des Modells auftauchen und wie könnte man diesen begegnen?

Es könnte zu Streitigkeiten und Spannungen direkt bei der Übergabe kommen. Die Alternative dazu wäre eine Übergabe nur über Institutionen.
Das Hin- und Hertransportieren der vielen Sachen, die das Kind benötigt, könnte wegfallen, wenn das Auto mit allen wichtigen Dingen jeweils jener Elternteil hat, der das Kind bei sich hat.
Das Kind kommt von einem Elternteil ständig mit verschmutzter Kleidung zurück. Eine Lösung dafür wäre, dass das Kind bei jedem Elternteil einen eigenen Kleiderbestand hat.
Eltern haben mit den Kindern meist einen sehr unterschiedlichen Umgang. Was während der Ehe als gut und ergänzend betrachtet wird, wird danach von einem Elternteil oft als negativ empfunden. Die eigene Umgangsart wird zur Maxime erhoben. Die Akzeptanz der Eltern dem jeweilig anderen Elternteil gegenüber ist wichtig. Für die Entwicklung des Kindes ist es von Vorteil. Beratung wäre in diesem Fall angebracht.

Sind Ihrer Meinung nach rechtliche Änderungen notwendig, um die Vorstellungen der Plattform zu unterstützen?

Unbedingt! Die Doppelresidenz ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen. Selbst bei der Obsorge beider Elternteile ist ein hauptsächlicher Aufenthaltsort nötig. Derzeit kann man diese Regelung nur aufgrund einer privaten Vereinbarung leben. Bei getrennt lebenden Eltern muss entweder einem Elternteil die Obsorge allein zugewiesen werden, oder es muss bei der Obsorge beider Elternteile ein hauptsächlicher Aufenthalt festgelegt werden. Dies hat den Nachteil, dass einerseits suggeriert wird, dieses Modell sei a priori nicht gut fürs Kind, andererseits führt das Ungleichgewicht in rechtlicher Hinsicht vermehrt zu Konflikten. Einem Elternteil wird de facto, nicht de jure, das alleinige Recht übertragen, darüber zu entscheiden ob, wie lange, wie oft, mit wem, in welchen Zeitabständen und wie Besuchskontakte auszusehen haben. Hält sich der Besuchselternteil nicht an dieses Diktat, wird oft mit der Einschränkung oder dem völligen Abbruch der Besuchskontakte gedroht. Dies macht den einen Elternteil zum „Gatekeeper“ und führt zur Infantilisierung des anderen. Ein Machtgefälle gegenüber dem eigenen Kind ist die Folge. Daraus entstehen Kränkungen, Ohnmachtsgefühle und Aggressionen. Durch die derzeitige gesetzliche Regelung werden Konflikte prolongiert und die Gefahr des Rückzugs eines Elternteiles gefördert. Beides – wie bereits erwähnt – Hauptbelastungsfaktoren für das Kind. Deshalb ist es nötig, die Doppelresidenz als prioritäres Modell in der Gesetzgebung zu verankern, von dem nur abgewichen werden darf, wenn sie sich negativ auf das Kind auswirken sollte.

In welchen Bereichen sollte man sonst noch ansetzen?

Man sollte finanzielle Anreize schaffen, um Karenzurlaub (Elternzeit) für beide Elternteile attraktiv zu machen. Generell sollten öffentliche Diskurse, Kampagnen und Bildungsmaßnahmen über die Vater- und Mutterrolle veranstaltet werden mit dem Ziel einer Dekonstruktion von Männlichkeit und Weiblichkeit. Die Errichtung von spezialisierten, gut geschulten und breit gestreuten Beratungseinrichtungen wäre ein weiterer Punkt. Zu guter Letzt müsste zum Thema Doppelresidenz auch mehr geforscht werden.

Anton Pototschnig hat die Plattform Doppelresidenz ins Leben gerufen, nachdem sein Kontakt zu seinem Kind ohne nachvollziehbare Begründung radikal eingeschränkt wurde. Das Online-Portal bietet neben Informationen und Literaturtipps auch die Möglichkeit, eigene Beiträge und Kommentare zum Thema zu veröffentlichen.

Das Interview führte Christina Luef.

Quelle

Dieser Artikel erschien ebenfalls in der Zeitschrift “beziehungsweise”, Ausgabe 05/2008 und ist auch auf familienhandbuch.de abrufbar.

Übernahme mit freundlicher Genehmigung durch das Österreichisches Institut für Familienforschung.

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland

Zustandsbericht zur Lage im Familienrecht in Deutschland

3. Juni 2022 Kommentare 0 Kommentare Newsletter abonnieren

Eltern-Kind-Entfremdung. Es gibt sie.

“Kinder mit hochstrittigen Eltern müssen den Verlust [eines Elternteiles] hinnehmen, dürfen nicht einmal trauern und erleben obendrein, dass die Hälfte ihres Erbgutes von einem ganz schlimmen Menschen kommt.”
Dr. Charlotte Michel-Biegel Erziehungswissenschafterin, Gutachterin und Verfahrensbeiständin in Kindschaftsverfahren u.v.a.m.

Download Zustandsbericht als PDF:

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Beitrags-Navigation

ÄLTERE BEITRÄGE
NEUERE BEITRÄGE

Suche

Weitere Ergebnisse anzeigen

Filter anwenden
Nur exakte Treffer
Suche im Titel
Suche im Inhalt

Newsletter/Beiträge abonnieren

Loading

Twitter

Follow @DoppelresidenzA

Youtube Kanal

weitere Videos

Neueste Kommentare

  • Annemarie bei Offener Brief an die Justizministerin
  • Andres bei Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz
  • Mag. Manfred Zierlinger bei Kleine Zeitung berichtet über Forderungen der Initiative
  • Sabine bei Familie C
  • Franz bei Offener Brief an die Justizministerin

Neueste Beiträge

  • FEM.A im Aschermittwochmodus

  • Schweiz als Vorreiter: Gesetzesreform zur Doppelresidenz in Begutachtung

  • Wohnprojekt Wientalterrassen: Eine Chance für Doppelresidenz-Eltern in Wien

  • Wahlkampf 2024 ohne Familienrecht – ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen bleibt völlig unberücksichtigt

  • Kinder leiden bei Scheidung auch gesundheitlich

Kooperationspartner

 

 

Rainbows – Hilfe in stürmischen Zeiten

getrennt gemeinsam Eltern sein

© 2025   doppelresidenz.at - Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung