Skip to content
Doppelresidenz.at
  • Startseite
  • Informationen
    • Wichtiges kurz
    • Vorteile der Doppelresidenz
    • Fragen und Antworten
    • Forschung/Fachartikel, -bücher, Studien
    • Forderungen
    • Wechselhäufigkeit: DR vs RM
    • Rechtliche Situation / Unterhalt
    • PAS
    • Alimente
    • andere Länder
    • Bücher
    • Links
  • Downloads
    • Initiative „Getrennt gemeinsam Eltern sein“
    • Leitfaden Doppelresidenz
    • Recherche-Dossier zum DR-Modell
    • Referate zur Fachtagung Doppelresidenz
    • Folder zur Doppelresidenz
  • Kooperationen
  • News
    • Newsletter
    • Twitter
    • Fachtagung Doppelresidenz
    • Medien
    • Termine
  • Wir über uns
    • Beratung
    • Spenden
    • Kontakt
    • Impressum
  • Newsletter
  • Suche

Doppelresidenz.at

Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Schweiz: Kommission will alternierende Obhut fördern

Schweiz: Kommission will alternierende Obhut fördern

15. Oktober 2022 Newsletter abonnieren

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat der parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449 «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Initiative möchte gesetzlich festhalten, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut zukünftig nicht mehr entgegenstehen soll. Man spricht von alternierender Obhut, wenn der Betreuungsanteil der Eltern bei mindestens 30 bis 35 Prozent liegt.

Die Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsame elterliche Sorge, die seit 2014 zur Regel geworden ist, in rund 80 Prozent der Fälle angewendet wird. Was die Obhut betrifft, so entscheiden sich die erstinstanzlichen Richter und Richterinnen bei einer Trennung im Falle von Spannungen zwischen den Eltern, auch wenn diese nicht gravierend sind, aber überwiegend gegen die alternierende Obhut und wenden stattdessen die traditionelle Lösung an, wonach die Obhut einem Elternteil zugeteilt wird und dem andern Elternteil ein Besuchsrecht zusteht. In der Schweiz leben die Kinder von getrennten Eltern folglich in 85 bis 90 Prozent der Fälle bei einem Elternteil und sehen den anderen Elternteil nur an zwei Wochenenden, d.h. an vier Tagen, pro Monat. Die Kommission weist darauf hin, dass heutzutage in vielen Familien beide Elternteile sehr engagiert in der Erziehung sind und viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Wenn ein Elternteil nach der Trennung seine Kinder nur noch vier Tage pro Monat sehen kann ist dies sowohl für den betroffenen Elternteil wie auch für die Kinder eine sehr schmerzhafte Situation. Die Kommission ist überzeugt, dass das Kindeswohl mit der alternierenden Obhut besser gewahrt ist, selbst dann wenn es zwischen den getrennten Eltern Konflikte gibt. Die Kommission erachtet es deshalb als wichtig, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche festgehalten hat, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht, kodifiziert wird und sich das Modell auch an den erstinstanzlichen Gerichten durchsetzen kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erhält somit den Auftrag innert zwei Jahren eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Quelle: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-rk-s-2022-10-14.aspx?lang=1031

  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • E-Mail 

Newsletter

Newsletter abonnieren

Artikel

Beitrags-Navigation

VORHERIGER
Metastudien-Analyse von Linda Nielsen
NÄCHSTER
Podcast- & Blog-Empfehlung “Wechselmodell – Besser beide Eltern”
Kommentare sind geschlossen.

Suche

Search

Weitere Ergebnisse anzeigen

Filter anwenden
Nur exakte Treffer
Suche im Titel
Suche im Inhalt

Newsletter/Beiträge abonnieren

Loading

Twitter

Follow @DoppelresidenzA

Youtube Kanal

weitere Videos

Neueste Beiträge

  • Kindschaftsrecht = Gesellschaftspolitik XXL

  • Macht sich der ORF gemein mit…?

  • ORF Report zum Thema Kindschaftsrechtsreform – ist das neutrale Berichterstattung?

  • Lösungsvorschläge für mehr Gleichverantwortung

  • Doppelresidenz – Mythen und Fakten

Neueste Kommentare

  • Andres bei Studie “Familienmodelle in Deutschland” bestätigt Vorteile der Doppelresidenz
  • Mag. Manfred Zierlinger bei Kleine Zeitung berichtet über Forderungen der Initiative
  • Sabine bei Familie C
  • Franz bei Offener Brief an die Justizministerin
  • Karl bei Offener Brief an die Justizministerin

Kooperationspartner

ÖPA – Österreichische Plattform für Alleinerziehende

Kija – Kinder und Jugendanwaltsschaft Österreich

SOS Kinderdorf

Rainbows – Hilfe in stürmischen Zeiten

getrennt gemeinsam Eltern sein

© 2023   doppelresidenz.at - Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung