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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

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Anton Pototschnig

Posts by Anton Pototschnig

“Die Zeit”: Scheidung: Das Trauma überwinden

“Die Zeit”: Scheidung: Das Trauma überwinden

11. Mai 2014 Newsletter abonnieren

Das Cochemer Modell wird mehr und mehr zum Standard in Deutschland. Mittlerweile arbeitet auch Berlin nach diesem Modell. Es findet ein Paradigmenwechsel statt. Nicht mehr die Experten entscheiden über Wohl und Wehe nach der Scheidung/Trennung der Eltern, sondern diese selbst.

Eine zentrale Rolle spielt dabei der Elternkurs “Kinder im Blick”. Die jeweiligen Eltern sitzen zwar in getrennten Kursen, aber gemeinsam mit anderen Müttern und Vätern. Beäugen und kommentieren sich Mütter und Väter anfangs noch sehr skeptisch und kritisch bis angriffig, “aber bald verschwimmen die Feindbidler. Opfer- und Täterrolle geraten durcheinander. Plötzlich nicken die Männer, wenn eine Mutter über die Unzuverlässigkeit des Kindesvaters weint. Und die Frauen haben Mitleid mit dem verzweifelten Vater, der seine Tochter schon seit Monaten nicht gesehen hat.” (Zitatende)

Der Kurs ist verpflichtend. Halten die Eltern sich nicht daran stellt ihnen das Gericht 25.000€ Strafe in Aussicht. (Da will wer ernst genommen werden. Endlich.)

Hier der link zum Artikel.

Pototschnig Anton
Obmann der Plattform Doppelresidenz

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Island: 96 % der Väter gehen in Karenz

Island: 96 % der Väter gehen in Karenz

18. Dezember 2013 Newsletter abonnieren

2009 nahmen in Island 96,4 Väter-Karenz in Anspruch. In Island stehen den Eltern insgesamt 9 Monate Geburtskarenz (gezielt geschlechtsneutral formuliert von Island) zur Verfügung. Davon stehen 3 Monate den Müttern, 3 Monate den Vätern zur Verfügung und drei Monate für wen auch immer, wieviel auch immer. Nur die ersten 14 Tage nach der Geburt gehören der Mutter allein. Im Schnitt sind die Mütter 178 Tage in Karenz. Die Väter 99 Tage. Ab 2015 sind jeweils 5 Monate für Mütter und 5 Monate für Väter reserviert und nur noch 2 Monate optional wählbar. Väter und Mütter werden sich also weiter annähern in den Kinderbetreuungszeiten.

Wie siehts mit dem Geld aus. Die Eltern beziehen 80% des Durchschnittseinkommens vor der Geburt (welcher Zeitraum dafür herangezogen wird geht aus dem Artikel nicht hervor). Maximal dürfen es 2180 € sein.

Die Eltern können sich die Karenzzeit auf drei Jahre nach der Geburt aufteilen.

Vergleich zu Österreich:
Wir haben 5 verschiedene Karenzmodelle. Eines davon ähnelt der der Isländer sehr und wird in Relation zu den anderen von den Vätern häufiger angenommen. Das 12-2 Modell. Bei diesem werden 80 % des letzten  Nettogehalts gezahlt, max. jedoch 2000€. Männer nehmen meist 2 Monate Karenzzeit in Anspruch. Insgesamt bewegt sich der Anteil der Väter  bei den attraktivsten 3 Karenzmodellen, bei rund 10 %.

Wodurch kommt es zum Unterschied?
Island hat sich dafür entschieden, die Karenzzeiten insgesamt kurz zu halten. Eine Alternative zu dem oben angeführten Modell gibt es nicht. Verzichtet der Vater auf seine Zeit, geht sie der Familie insgesamt verloren. In Österreich entscheiden sich über 70%  der Eltern für das Modell 30 + 6 Monate bei 436 € pro Monat.
Studien in Österreich ergaben, dass  78 % der 14 bis 24-jährigen der Ansicht sind, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr von den eigenen Eltern betreut werden sollen. Bei einer weiteren Studie (Studienleiter Peter Filzmaier) aus dem Jahr 2011 gaben 55 % der weiblichen Befragten (zwischen 14 und 24 Jahre alt) an: “Wenn mein Partner so viel verdient, dass unser Lebensunterhalt gesichert ist, möchte ich Hausfrau sein.”
Eine europäische Studie (2011) kommt zu gleichen Ergebnissen (Island war da wohl zu klein um den Ergebnissen eine entsprechende Richtungsänderung zu geben). 61 % der befragten 11.000 Mütter gaben an, dass sie sich bis zum Dritten Lj. ihrer Kinder voll auf sie konzentrieren wollen. 37 % wollen das darüber hinaus bis zum Schuleintritt der Kinder machen. Und 70 % wünschen sich Teilzeitarbeit bis zum 18 Lj. ihrer Kinder. (Die Presse am Sonntag vom 8.12.2013 Artikel: “Hausfrauen hört auf, euch zu entschuldigen!”) (Studie: MMM = Mouvement Mondial des Meres)

Fazit: Gesellschaftlicher und in wechselseitiger Abhängigkeit davon auch persönlicher Anspruch möglichst lange beim Kind zu bleiben gepaart mit wenig Karenzgeld erlaubt schlicht nur einem Elternteil den Verbleib in Karenz und damit beim Kind.

lg

Anton Pototschnig

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Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

Schweiz: Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils

17. Dezember 2013 Newsletter abonnieren

Die Schweiz ist im Begriff deren Gesetz dahingehend zu verändern, dass die alternierende Betreuung nach der Trennung der Eltern auch gegen den Willen eines Elternteiles beschlossen werden kann. Ein entsprechender Antrag von Bundespräsident und Bundeskanzlerin wurde bereits eingebracht.

Auf der Seite 36 der folgenden Seite kann der Wortlaut nachgelesen werden.

http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/gesellschaft/gesetzgebung/unterhalt/bot-d.pdf
(Im Inhaltsverzeichnis auf Seite 4: Alternierende Obsorge anklicken – und schon haben sie die richtige Stelle)

lg.
Pototschnig Anton

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Tiroler Tageszeitung: Fast die Hälfte der Trennungskinder hat keinen Kontakt zum Vater

Tiroler Tageszeitung: Fast die Hälfte der Trennungskinder hat keinen Kontakt zum Vater

25. September 2013 Newsletter abonnieren

Kein Kontaktrecht, keine gemeinsame Obsorge: Nach drei Jahren Trennung haben 40 % der Kinder keinen Kontakt mehr zum zweiten Elternteil. link zum Artikel

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Wechselmodell – Psychologie, Recht und Praxis

Wechselmodell – Psychologie, Recht und Praxis

29. August 2013 Newsletter abonnieren

Neue wissenschaftliche Arbeit zur Doppelresidenz (Wechselmodell in Deutschland). Hildegund Sünderhauf, Juristin des deutschen Juristinnenbund´s und Prof. an der Hochschule Nürnberg zum Thema Doppelresidenz: “Im Wechselmodell gibt es keine Alleinerziehenden mehr. Wenn man das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden mit Kindern betrachtet, ist das von beachtlicher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.”

link zum Buch

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