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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Armut und Alleinerziehende

Armut und Alleinerziehende

22. September 2008 Newsletter abonnieren

„120.000 Alleinerziehende in Österreich haben zumindest ein Kind unter 15 Jahren. 24% der Haushalte Alleinerziehender sind armutsgefährdet. 11% sind manifest arm. Kinder Alleinerziehender leiden vor allem oft unter den unvermeidbaren sozialen Abstieg. Die schlechte finanzielle Situation hat Auswirkungen auf Wohnungsqualität, Ernährung, Kleidung, Freizeitaktivitäten und Urlaubsplanung. Engpässe am Monatsende und Schulden häufen sich. Gut ausgebildete Alleinerziehende haben durch die zeitliche und örtliche Unflexibilität geringere Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten.

Verschlimmert wird die Lebenssituation für Alleinerziehende durch die unflexiblen Öffnungszeiten in Kindergärten – soweit Plätze vorhanden – Problemen bei Erkrankungen der Kinder, und den langen Schulferien. Der Staat trägt zur Destabilisierung Alleinerziehender mit der Förderungspolitik bei in dem individuelle Einkommenserhöhungen zu drastischen Einbußen bei Transferleistungen führen können und unterm Strich ein Minus im Haushaltsnettoeinkommen bewirken.

Darüber hinaus sind Alleinerziehende verstärkt auf die Hilfe von Verwandten, Freunden und Babysitter angewiesen, was einen sehr hohen organisatorischen Aufwand bedeutet.

Die seitens der Politik propagierte Wahlmöglichkeit zwischen Beruf und Familie geht hart an der Lebensrealität Alleinerziehender vorbei.

Die Politik ist gefordert, neben der Schaffung hoch qualitativer, zeitlich flexibler und leistbarer Kinderbetreuungseinrichtungen, finanzielle Transferleistungen verstärkt unter dem Aspekt der Einelternschaft in den Blick zu nehmen, und an die Realität der finanziellen Alleinerhaltung eines Haushaltes mit Kindern, bzw. zweier Haushalte bei binuklearen (Doppelresidenz) Familien, deren Existenz gesellschaftspolitisch noch völlig ignoriert wird, anzupassen.”

(Auszug aus dem Artikel „Vom Mythos der Normalfamilie” Doris Klepp in zeitschrift öpa 3/07)

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