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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

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Anton Pototschnig

Posts by Anton Pototschnig

Cochemer Modell

Cochemer Modell

12. Januar 2009 Newsletter abonnieren

Jugendamt, Sachverständige, Lebensberatung, Gericht und Anwaltschaft 

haben sich in Deutschland zusammengeschlossen und ein neues Modell erarbeitet.

Im Vordergrund steht der Prozess – also, die Befähigung der Eltern, Entscheidungen zugunsten ihrer Kinder zu treffen.

So heißt es z.B.:

Sachverständige sollten mit ihrer fachlichen Kompetenz konfliktschlichtend wirken können

Nicht ein Gutachten soll die erste Aufgabe des Sachverständigen sein. Die Kernaufgabe des Gutachters stellt die Prozessbegleitung dar.

….Psychologische Sachverständige sollten vielmehr ihr Fachwissen unterstützend und konfliktschlichtend einsetzen, um auf diese Weise mit den Betroffenen eine Vertrauensbasis für gemeinsam zu erarbeitende Lösungen in Trennungs- und Scheidungssituationen zu erreichen. Nur hierdurch können für Kinder eine konstruktive Verarbeitung und Bewältigung des Trennungs- und Scheidungsgeschehens angestrebt und Schädigungen in der kindlichen Entwicklung abgewendet werden.

….mehr dazu

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Der Sachverständige ?

Der Sachverständige ?

12. Januar 2009 Newsletter abonnieren

Ausschnitt aus dem Abschlussbericht der Expertengruppe “Obsorgeverfahren” 2004

Kapitel 6. Der Sachverständige

Zur Rolle der Sachverständigen in familienrechtlichen Verfahren:

“So ist etwa nicht sichergestellt, dass die Berufserfahrung, die von psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen verlangt wird, derart gelagert ist, dass sie der Erstellung von Gutachten in Obsorgeverfahren dienlich ist. Beklagt wird auch, dass die in familienrechtlichen Angelegenheiten erstellten Gutachten – vergleicht man sie – oft sehr inhomogen sind.”

Auch kommt es immer wieder zu überlangen „Wartezeiten” auf die Erstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten, da es im Bereich der Psychiatrie sehr wenige gerichtlich beeidete Sachverständige gibt und im Bereich der Psychologie Richter und Richterinnen immer wieder dieselben Sachverständigen bestellen….

…Problematisch ist auch, dass Kinder zum Teil mehrmals „begutachtet” werden, was zu einer erheblichen Belastung der Kinder führen und eine „Therapieresistenz” begründen kann. Unpräzise Fragestellungen der Richter bedingen teilweise unbestimmt bleibende Gutachten…

.. Schließlich ist festzustellen, dass Gutachten oftmals „intime” Details enthalten (es besteht in rechtlicher Hinsicht keine Verschwiegenheitspflicht des Arztes – vgl OGH, 1 Ob 310/97p) und so „Munition” im Kampf der Parteien gegeneinander bieten.

Überwiegend werden von der Expertengruppe generell die methodologischwissenschaftlichen Grenzen des „entscheidungsorientierten Gutachtens”
hervorgehoben. Grundproblem dieses Gutachtenskonzepts ist, dass etwa die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen hauptsächlichen Wohnsitz haben soll, eine Wertentscheidung und mit psychologischen Mitteln nicht beantwortbar ist.
Diese Entscheidung kann nur von den Eltern des Kindes getroffen werden. Diese sind auf Grund ihres Konflikts jedoch vielfach hiezu nicht in der Lage. Es geht nun darum, wie den Eltern die diesbezügliche Kompetenz wieder verschafft werden kann. Hier erscheint der Expertengruppe das Konzept eines „lösungsorientierten Gutachtens” durchaus richtungsweisend. Das Ziel lösungsorientierter Begutachtung besteht nämlich darin, im Interesse des Kindes den Paarkonflikt zwischen den Eltern
abzubauen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich diese auf eine einvernehmliche Lösung ihres Kinderstreits einigen können. Im Gegensatz zur entscheidungsorientierten Begutachtung liegt diesem Vorgehen die Annahme zu Grunde, dass Trennungskinder in der Regel keine emotionale Präferenz für einen Elternteil haben, weil sie Mutter und Vater gleichermaßen lieben. link

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Im Grabenkampf der Eltern…

Im Grabenkampf der Eltern…

12. Januar 2009 Newsletter abonnieren

…werden Kinder nur allzu oft als Waffe eingesetzt. Wer nach langem Gezerre die Kinder letztlich bei sich behalten kann, der versucht sie dem anderen Elternteil häufig zu entziehen und zu entfremden.

Das verbriefte Umgangsrecht des anderen wird dabei erfolgreich ausgehebelt, ohne Rücksicht auf Verluste. Hauptsache der Expartner leidet.

Zwei Fälle aus Deutschland
Betroffen
* ein Vater, der seine Kinder seit 6 Jahren nicht mehr sieht und
* eine Mutter, die ihr Kind seit 12 Jahren nicht mehr sieht
und wie immer
* die Kinder.

Sachverständige sind sich einig, dass Kontakte der Kindern zum anderen Elternteil gut wären. Der Elternteil bei dem die Kinder leben, hält sich aber einfach nicht daran.

Ohnmacht auf allen Ebenen.

Fälle, wie es viele davon auch in Österreich gibt. 3sat-Film

Ein Wandel vom entscheidungsorientierten Gutachten, hin zum lösungsorientierten Gutachten wäre ein möglicher Weg aus der Sackgasse. siehe dazu

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Leitlinien bei besonderen Problemstellungen nach Trennung und Scheidung

Leitlinien bei besonderen Problemstellungen nach Trennung und Scheidung

6. Januar 2009 Newsletter abonnieren

Auszug aus dem neuen Buch “Die Familie nach der Familie” 2008 von von W. E. Fthenakis und Waltraud Walbiner

„Der Schwerpunkt der Intervention sollte eindeutig auf der beraterisch-therapeutischen Ebene liegen, es sollte jedoch die juristische Ebene einbezogen werden. So kann eine gerichtlich festgelegte Auflage zu Beratung, Mediation oder Therapie die Inanspruchnahe psychologischer Unterstützung verbindlich machen. Darüber hinaus wirkt sich ein Gerichtsbeschluss strukturgebend im Hinblick auf die Inhalte aus, die in der Beratung der Eltern zu verhandeln sind. Auch präventiv kann es sinnvoll sein, bei Vorliegen eines hohen elterlichen Konfliktniveaus fühzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Elternteil zu übertragen, der eher dazu bereit ist, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern und der dies glaubwürdig vermitteln kann." (Seite 200) Leider ist dieses sehr umfassende Werk online noch nicht verfügbar, deshalb kein link.

[shariff]
Armut und Alleinerziehende

Armut und Alleinerziehende

22. September 2008 Newsletter abonnieren

„120.000 Alleinerziehende in Österreich haben zumindest ein Kind unter 15 Jahren. 24% der Haushalte Alleinerziehender sind armutsgefährdet. 11% sind manifest arm. Kinder Alleinerziehender leiden vor allem oft unter den unvermeidbaren sozialen Abstieg. Die schlechte finanzielle Situation hat Auswirkungen auf Wohnungsqualität, Ernährung, Kleidung, Freizeitaktivitäten und Urlaubsplanung. Engpässe am Monatsende und Schulden häufen sich. Gut ausgebildete Alleinerziehende haben durch die zeitliche und örtliche Unflexibilität geringere Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten.

Verschlimmert wird die Lebenssituation für Alleinerziehende durch die unflexiblen Öffnungszeiten in Kindergärten – soweit Plätze vorhanden – Problemen bei Erkrankungen der Kinder, und den langen Schulferien. Der Staat trägt zur Destabilisierung Alleinerziehender mit der Förderungspolitik bei in dem individuelle Einkommenserhöhungen zu drastischen Einbußen bei Transferleistungen führen können und unterm Strich ein Minus im Haushaltsnettoeinkommen bewirken.

Darüber hinaus sind Alleinerziehende verstärkt auf die Hilfe von Verwandten, Freunden und Babysitter angewiesen, was einen sehr hohen organisatorischen Aufwand bedeutet.

Die seitens der Politik propagierte Wahlmöglichkeit zwischen Beruf und Familie geht hart an der Lebensrealität Alleinerziehender vorbei.

Die Politik ist gefordert, neben der Schaffung hoch qualitativer, zeitlich flexibler und leistbarer Kinderbetreuungseinrichtungen, finanzielle Transferleistungen verstärkt unter dem Aspekt der Einelternschaft in den Blick zu nehmen, und an die Realität der finanziellen Alleinerhaltung eines Haushaltes mit Kindern, bzw. zweier Haushalte bei binuklearen (Doppelresidenz) Familien, deren Existenz gesellschaftspolitisch noch völlig ignoriert wird, anzupassen.”

(Auszug aus dem Artikel „Vom Mythos der Normalfamilie” Doris Klepp in zeitschrift öpa 3/07)

link zum Artikel (…..)

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