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Gleiche Verantwortung der Eltern auch nach der Trennung

Video 2. J. Erzählt über ihre Erfahrungen mit der Doppelresidenz.

Video 2. J. Erzählt über ihre Erfahrungen mit der Doppelresidenz.

28. September 2012 Newsletter abonnieren

J. erzählt über ihre Erfahrungen Video

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2 Gedanken zu „Video 2. J. Erzählt über ihre Erfahrungen mit der Doppelresidenz.“

  1. georg grimm sagt:
    4. November 2012 um 20:47 Uhr

    meine erfahrungen sind und waren recht schmerzlich (für mich und meine tochter).
    sie war etwa drei,als ich mich von ihrer mutter, mit der ich nicht verheiratet gewesen war, trennen mußte. die mutter wurde bei der trennung gewalttätig, das kind bekam angst und floh in ein anderes zimmer.einige jahre später zog die mutter mit dem kind in ein kleines dorf an der tschechischen grenze, was bewirkte, daß ich meine tochter nicht mehr so häufig sah wie vorher und mehr mit ihr telefonierte.plötzlich aber konnte ich die mittlerweile sechsjährige eine zeitlang nicht mehr erreichen. sie schläft gerade, sie ist krank, bekam ich von der mutter oder deren freund zu hören. als mir dieser einmal sagte, sie wolle nicht mit mir sprechen, kam mir die sache sehr verdächtig vor.das jugendamt riet mir, zu gericht zu gehen.
    dort reichte ich dann eine Klage für ein gegenseitiges Besuchsrecht für mich und meine Tochter ein. das Gericht lud meine Tochter mit ihrer mMtter vor. als sie dort eintrafen, hatte die Kleine einige selbst geschriebene Zetteln vorbereitet, auf denen sie verschiedene Gründe aufzählte, warum sie mich gar nicht sehen wollte.das Gericht stellte daraufhin das Verfahren ein und zeigte mir die Blätter. ich konnte es gar nicht glauben, was ich da las. es war zweifellos die Handschrift meiner Tochter,jedoch nicht die Art, wie sie sich auszudrücken pflegte. der Verdacht, daß die Kleine gezwungen worden war, das zu schreiben, drängte sich mir auf.aber das verfahren blieb eingestellt. erst Jahre später kam durch einen Zufall heraus, daß der Freund der Mutter meine Tochter die ganze Zeit hindurch sexuell mißbraucht hatte. er kam dannauch für 5 Jahre ins Gefängnis.und ich durfte von da an meine Tochter wieder häufiger besuchen. zum Glück hat sie keine erkennbaren spsychischen Schädigungen davongetragen.

  2. Andreas W. sagt:
    30. Oktober 2014 um 10:39 Uhr

    Ja diese Erfahrung mit einem handgeschriebenen Zetel meines damals 15 jährigen Sohnes zur Aufhebung des Doppelresidenz habe ich auch gemacht! Er schrieb er ist mit der “Gesamtsituation” unzufrieden und seine Mutter kann seine Probleme besser lösen! Für die Richterin war der Fall damit gelaufen und ich sehe meine Söhne nur mehr 14tägig!

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